Gewerbezentralregister: Auskunft
Kurzbeschreibung
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dient zur behördlichen Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.
Beschreibung
Für die Ausübung eines
- erlaubnispflichtigen Gewerbes
(Gaststätte, Reisegewerbe, Maklererlaubnis usw.) oder - überwachungsbedürftigen Gewerbes
(wie z. B. Handel mit hochwertigen Artikel)
ist zur Überprüfung der Zuverlässigkeit ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann für Einzelpersonen (natürliche Person) und für juristische Personen (GmbH, e.V., AG, e.G. usw.) beantragt werden.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen .
Der Antragssteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
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Zuständige Einrichtungen
33-32 Gewerbe, Märkte und Gaststättenaufsicht
- Verwaltungsgebäude Gasstraße
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3620
- Fax:
- 0212 290-3669
- E-Mail:
- gewerbe@solingen.de