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Gewerbezentralregister: Auskunft

Kurzbeschreibung

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dient zur behördlichen Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.

Beschreibung

Für die Ausübung eines

  • erlaubnispflichtigen Gewerbes
    (Gaststätte, Reisegewerbe, Maklererlaubnis usw.) oder
  • überwachungsbedürftigen Gewerbes
    (wie z. B. Handel mit hochwertigen Artikel)

ist zur Überprüfung der Zuverlässigkeit ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann für Einzelpersonen (natürliche Person) und für juristische Personen (GmbH, e.V., AG, e.G. usw.) beantragt werden.

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen .

Der Antragssteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.