Untersuchungsberechtigungsschein

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Dienstleistungsinformationen

Untersuchungsberechtigungsschein

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Für die vorgeschriebenen Untersuchungen werden an Jugendliche Scheine ausgestellt, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigen.


Rechtsgrundlagen

JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz

JArbSchUV Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung


Voraussetzungen

Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.

Ab 16 Jahren kann man den Untersuchungsberechtigungsschein selbst beantragen. Unter 16 Jahren und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können auch die Erziehtungsberechtigten den Antrag stellen.


Unterlagen

Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


Bearbeitungsdauer

Nach erfolgreicher Antragstellung wird das zur Untersuchung berechtigende Dokument sofort ausgestellt


Verfahrensablauf

Sie melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.  

Zuständige Einrichtung