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Fundbüro / Fundsachen

Kurzbeschreibung

Beim Fundbüro können gefundene Gegenstände abgegeben oder abgeholt werden.

Beschreibung

Hinweis

Bitte fragen Sie zunächst am Verlustort nach und wenden sich dann gerne an uns.

Fundsachen die bei der Polizei abgegeben werden, werden regelmäßig an das Fundbüro der Stadt Solingen weitergeleitet.

Auch Fundsachen aus Einkaufszentren wie z. B. Hofgarten oder aus Freizeiteinrichtungen wie z. B. der Eissporthalle werden in unregelmäßigen Abständen bei uns abgegeben.

Zudem erreichen täglich das Fundbüro weitere Fundsachen durch persönliche Übergabe oder auf dem Postweg.

Online-Fundbüro

Im Rahmen eines umfassenden 24-Stunden-Bürgerservice bietet Ihnen das Fundbüro Solingen die Möglichkeit über das Online-Fundbüro jederzeit nach verlorenen Gegenständen zu suchen. Daneben haben Sie auch die Möglichkeit den Verlust von Gegenständen online mitzuteilen. Dadurch müssen Sie nicht mehr nachfragen, sondern werden automatisch informiert, sollte die Fundsache beim Fundbüro Solingen eingehen.

Fundsachen aus Bussen

Die Fundsachen aus den Bussen der Stadtwerke Solingen werden zunächst im Fundbüro der Stadtwerke Solingen verwahrt und ca. ein Mal wöchentlich gesammelt dem städtischen Fundbüro übergeben.

Fundbüro der Stadtwerke Solingen
Weidenstraße 10
42655 Solingen
0212/ 295-2205

Amtliche Dokumente

Personalausweise, Fahrzeugscheine, Führerscheine und sonstige amtliche Dokumente werden vom Fundbüro direkt an die entsprechenden Fachbereiche weitergeleitet. Die Eigentümer werden von dort schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

Verlustbescheinigung

Eine Verlustbescheinigung zur Vorlage bei einer Versicherung wird auf Anfrage ausgestellt, wenn eine Rechnung (z. B. eines Fahrrades, Handys etc.) vorgelegt wird. Die persönliche Vorsprache beim Fundbüro ist notwendig. Für die Ausstellung der Verlustbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Wichtige Hinweise

  • Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt, danach können innerhalb von 4 Wochen Ansprüche durch den Finder erhoben werden
  • Nach Ablauf dieser Fristen werden die Fundsachen versteigert. Versteigerungstermine werden gesondert veröffentlicht. (Versteigerungstermine finden sie unten unter "Fundsache: Dienstleistungen")
  • Das Fundbüro bleibt an den Versteigerungsterminen geschlossen