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Dienstleistungsinformationen
Sondernutzungserlaubnis
Eine Sondernutzung ist eine Benutzung der Straße (einschließlich der Gehwege) über den Gemeingebrauch hinaus
Jeder, der sich auf den Straßen oder in der Einkaufszone bewegt, ist schon irgendwann einmal einer Sondernutzung begegnet. Eine Sondernutzung ist zum Beispiel die Präsentation von Waren vor den Geschäften, die Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes, die Einrichtung einer Baustelle, das Anbringen eines Hinweisschildes, etc.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinausgeht.
"Gemeingebrauch" ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 14 StrWG NW)
Rechtsgrundlagen
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
Sondernutzungssatzung der Stadt Solingen
Unterlagen
bei Sondernutzungen:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Fristen
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen
Kosten
Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren:
Die Gebührenübersicht zur Sondernutzung finden Sie unter "Dokumente"
Zuzüglich wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand richtet
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 33-331 Sondernutzungen, verkehrsrechtliche Anordnungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3610 - Fax:
0212 290-3729 - E-Mail:
sondernutzungen@solingen.de
- Telefon:
-
Jeder, der sich auf den Straßen oder in der Einkaufszone bewegt, ist schon irgendwann einmal einer Sondernutzung begegnet. Eine Sondernutzung ist zum Beispiel die Präsentation von Waren vor den Geschäften, die Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes, die Einrichtung einer Baustelle, das Anbringen eines Hinweisschildes, etc.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinausgeht.
"Gemeingebrauch" ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 14 StrWG NW)
bei Sondernutzungen:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren:
Die Gebührenübersicht zur Sondernutzung finden Sie unter "Dokumente"
Zuzüglich wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand richtet