Umschreibung Kfz

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Dienstleistungsinformationen

Umschreibung Kfz

Fahrzeugumschreibung mit Halterwechsel mit oder ohne Kennzeichenübernahme

Einer der folgenden Sachverhalte trifft auf Sie zu:

  • Sie haben ein Fahrzeug in Solingen erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen mit einem neuem Kennzeichen zulassen
  • Sie haben ein Fahrzeug in Solingen erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen unter Kennzeichenbeibehaltung zulassen.
  • Sie haben ein Fahrzeug in einer anderen Stadt erworben und möchten Ihr Fahrzeug, unter Beibehaltung des auswärtigem Kennzeichen, in Solingen zulassen.
  • Sie haben ein Fahrzeug in einer anderen Stadt erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen mit neuen Kennzeichen zulassen.

Rechtsgrundlagen

FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung

GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz


Voraussetzungen

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
  • ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
  • Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
  • Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

Unterlagen

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und  falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I  mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1.Januar 2015 im Umlauf)
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

Zur sofortigen Inbetriebnahme werden auch Kennzeichen benötigt.


Kosten

  • Umschreibung innerhalb Solingens mit Kennzeichenbeibehaltung: 10,40 EUR
  • Umschreibung innerhalb Solingens mit Kennzeichenwechsel: ab 12,40 EUR
  • Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme: 9,90 EUR
  • Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel: ab 12,10 EUR

    Je nach Sachverhalt erhöhen sich die Kosten durch Gebühren z.B. für Porto, Zulassungsbescheinigung etc

Bearbeitungsdauer

Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein 


Verfahrensablauf

Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen und ggf. Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt

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Zuständige Einrichtung