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Dienstleistungsinformationen
Außerbetriebsetzung Solinger Fahrzeug
Außerbetriebsetzung eines in Solingen zugelassenen Fahrzeug
Sie möchten ein in Solingen zugelassenes Fahrzeug abmelden
Rechtsgrundlagen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),
Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Kosten
Ab 2,10 € bei Kennzeichenreservierung erhöht sich die Gebühr um 2,60 €
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Wirkung tritt durch einen Portalbescheid, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
Verfahrensablauf
Nach Eingabe und Antragstellung ist die Außerbetriebsetzung sofort wirksam
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
-
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Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),
Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Ab 2,10 € bei Kennzeichenreservierung erhöht sich die Gebühr um 2,60 €
Außerbetriebsetzung, Abmeldung, Stilllegung, I-KFZ Stufe 4 https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/665079/show