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Dienstleistungsinformationen
Wiederzulassung eines Solinger Fahrzeugs
Wiederzulassung Solinger Fahrzeug
Siw wollen Ihr abmeldetes Fahrzeug wieder in Solingen mit dem ehemaligen Kennzeichen zulassen
Rechtsgrundlagen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
Voraussetzungen
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ,- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP) -Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf), -bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) - IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Kosten
Die Gesamtkosten betragen 14,65 €
- Zulassungsgebühr: 10,60 €
- Klebesiegel: 0,30 €,
- Plakettenträger: 0,30 €
- Versand: 3,45 €
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
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Siw wollen Ihr abmeldetes Fahrzeug wieder in Solingen mit dem ehemaligen Kennzeichen zulassen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ,- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP) -Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf), -bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) - IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Die Gesamtkosten betragen 14,65 €
- Zulassungsgebühr: 10,60 €
- Klebesiegel: 0,30 €,
- Plakettenträger: 0,30 €
- Versand: 3,45 €