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Dienstleistungsinformationen
Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug und Außerbetriebsetzung zum Ablauf des Tages der Zulassung
Neuzulassung und Außerbetriebsetzung fabrikneues Fahrzeug
Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges
Rechtsgrundlagen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
Voraussetzungen
- Bürgerinnen und Bürger: Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.,
- Juristische Personen: Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren,
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Kosten
Zulassungsgebühr: 14,90 €
Klebesiegel: 0,60 €
ZBII:3,80 €, Versand: 3,45 €
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
Hinweise und Besonderheiten
Mit dem Ablauf des Tages der Zulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf. Es bedarf keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder
Weitere Informationen
Ggf. benötigt die Zulassungsbehörde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ihres Fahrzeuges für die abschließende Bearbeitung. Die Zulassungsbehörde wird Sie darüber schriftlich informieren bzw. zur Vorlage auffordern.
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
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Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Ggf. benötigt die Zulassungsbehörde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ihres Fahrzeuges für die abschließende Bearbeitung. Die Zulassungsbehörde wird Sie darüber schriftlich informieren bzw. zur Vorlage auffordern.
Zulassungsgebühr: 14,90 €
Klebesiegel: 0,60 €
ZBII:3,80 €, Versand: 3,45 €
Tageszulassung, Zulassung, I-KFZ Stufe 4 https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/665077/show