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Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug und Außerbetriebsetzung zum Ablauf des Tages der Zulassung
Kurzbeschreibung
Neuzulassung und Außerbetriebsetzung fabrikneues Fahrzeug
Beschreibung
Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges
Rechtsgrundlagen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Amt/Fachbereich
Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung · Bürgerservice Fahrzeugzulassungen, ePayment
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
Weiterführende Informationen
Ggf. benötigt die Zulassungsbehörde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ihres Fahrzeuges für die abschließende Bearbeitung. Die Zulassungsbehörde wird Sie darüber schriftlich informieren bzw. zur Vorlage auffordern.
Hinweise und Besonderheiten
Mit dem Ablauf des Tages der Zulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf. Es bedarf keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder
Voraussetzungen
- Bürgerinnen und Bürger: Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.,
- Juristische Personen: Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren,
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Kosten
Zulassungsgebühr: 14,90 €
Klebesiegel: 0,60 €
ZBII:3,80 €, Versand: 3,45 €
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
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- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
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- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
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