Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug und Außerbetriebsetzung zum Ablauf des Tages der Zulassung

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug und Außerbetriebsetzung zum Ablauf des Tages der Zulassung

Neuzulassung und Außerbetriebsetzung  fabrikneues Fahrzeug

Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges


Rechtsgrundlagen

FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz 


Voraussetzungen

  • Bürgerinnen und Bürger: Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.,
  • Juristische Personen: Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren,  
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung


Kosten

Zulassungsgebühr: 14,90 €

Klebesiegel: 0,60 €

ZBII:3,80 €, Versand: 3,45 €


Bearbeitungsdauer

Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein


Hinweise und Besonderheiten

Mit dem Ablauf des Tages der Zulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf. Es bedarf keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder


Weitere Informationen

Ggf. benötigt die Zulassungsbehörde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ihres Fahrzeuges für die abschließende Bearbeitung. Die Zulassungsbehörde wird Sie darüber schriftlich informieren bzw. zur Vorlage auffordern.


Verfahrensablauf

Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt

Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung