Adressänderung Fahrzeug

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Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Sie sind innerhalb von Solingen umgezogen oder von auswärts zugezogen und möchten die Anschrift in ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ändern.


Rechtsgrundlagen

  • FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr      

Voraussetzungen

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
  • ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
  • Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
  • Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren

Unterlagen

  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP)  
  • Zulassungsbescheinigung Teil I  mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)

Kosten

Änderung Anschrift Solinger Fahrzeug 8,65 Euro

Änderung Anschrift auswärtiges Fahrzeug 14,25 Euro


Bearbeitungsdauer

Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein.


Verfahrensablauf

Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigung spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt.

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Zuständige Einrichtung