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Dienstleistungsinformationen
Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug
Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug
Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges
Rechtsgrundlagen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
Voraussetzungen
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Zur sofortigen Inbetriebnahme werden auch Kennzeichen benötigt.
Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Kosten
ab 20,95 EUR je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen
Zulassungsgebühr: 12,80 €
Klebesiegel: 0,60 €, Plakettenträger: 0,30 €
ZBII:3,80 €, Versand: 3,45 €
optional Wunschkennzeichengebühr: 10,20 €
optional Kennzeichenreservierungsgebühr:2,60 €
Bearbeitungsdauer
1 Werktag nach Antragseingang in der Zulassungsstelle zuzüglich Postlaufzeiten. Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein.
Weitere Informationen
Ggf. benötigt die Zulassungsbehörde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ihres Fahrzeuges für die abschließende Bearbeitung. Die Zulassungsbehörde wird Sie darüber schriftlich informieren bzw. zur Vorlage auffordern.
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen und ggf. Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
-
Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Ggf. benötigt die Zulassungsbehörde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ihres Fahrzeuges für die abschließende Bearbeitung. Die Zulassungsbehörde wird Sie darüber schriftlich informieren bzw. zur Vorlage auffordern.
ab 20,95 EUR je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen
Zulassungsgebühr: 12,80 €
Klebesiegel: 0,60 €, Plakettenträger: 0,30 €
ZBII:3,80 €, Versand: 3,45 €
optional Wunschkennzeichengebühr: 10,20 €
optional Kennzeichenreservierungsgebühr:2,60 €
Neuzulassung, Zulassung, Anmeldung, Neufahrzeug, I-KFZ Stufe 4 https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/665074/show