Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug

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Dienstleistungsinformationen

Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug

Neuzulassung fabrikneues Fahrzeug

Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines Fahrzeuges


Rechtsgrundlagen

FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung

GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr                                            

KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz


Voraussetzungen

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
  • ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
  • Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
  • Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

Zur sofortigen Inbetriebnahme werden auch Kennzeichen benötigt.


Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung


Kosten

ab  20,95 EUR je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen

Zulassungsgebühr: 12,80 €

Klebesiegel: 0,60 €, Plakettenträger: 0,30 €

ZBII:3,80 €, Versand: 3,45 €

optional Wunschkennzeichengebühr: 10,20 €

optional Kennzeichenreservierungsgebühr:2,60 €


Bearbeitungsdauer

1 Werktag nach Antragseingang in der Zulassungsstelle zuzüglich Postlaufzeiten. Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein.


Weitere Informationen

Ggf. benötigt die Zulassungsbehörde die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ihres Fahrzeuges für die abschließende Bearbeitung. Die Zulassungsbehörde wird Sie darüber schriftlich informieren bzw. zur Vorlage auffordern.


Verfahrensablauf

Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen und ggf. Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt 

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Zuständige Einrichtung