Abfallbehälter bestellen

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Abfallbehälter bestellen

Sie möchten Abfallbehälter an-, ab- oder ummelden? Dabei sind einige Regeln zu beachten.

Wer kann Änderungen beantragen?

Änderungen am Behälterbestand kann nur der Eigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter beantragen. Wenn Sie als Mieter eine Änderung wünschen, wenden Sie sich an Ihren Vermieter.

Wenn Sie z.B. einen Hausmeisterdienst, eine Hausverwaltung oder einen Verwandten beauftragen, muss den Technischen Betrieben Solingen die Berechtigung nachgewiesen werden. Dies ist mit einer Vollmacht oder einer Kopie des Verwaltervertrages möglich. Diesen Nachweis können Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen.

Wie kann ich eine Änderung beantragen?

Wenn Sie den Behälterbestand eines Grundstücks ändern möchten, können Sie unser Online-Formular nutzen. Sie können sich dabei mit Ihrem Bürgerkonto einwählen oder auch ohne Anmeldung fortfahren.

Sollten wir noch Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen. Bitte geben Sie dazu Ihre Telefonnummer sowie Ihre E-Mailadresse an.

Wie groß müssen die Behälter sein?

Das Mindestvolumen beträgt

  • 15 Liter pro Person pro Woche
  • 10 Liter pro Person pro Woche, wenn Sie zusätzlich einen Biobehälter nutzen oder selbst kompostieren.

Das Mindestbehältervolumen für Restmüllbehälter ist in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Solingen festgelegt.

Für die gelben und blauen Behälter können erfahrungsgemäß 15 Liter pro Person in der Woche gerechnet werden. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Ich beziehe oder vermiete eine neu erworbene Immobilie. Wie kann ich neue Behälter beantragen oder den Bestand ändern?

Wenn Sie eine neu erworbene Immobilie beziehen oder vermieten und noch kein Kassenzeichen für die Zahlunge der Grundabgaben erhalten haben, benötigen wir von Ihnen zunächst einen Eigentumsnachweis. Der Nachweis kann in Form eines Grundbuchauszuges, einer Auflassungsvormerkung oder eine Kopie des Kaufvertrages erbracht werden.

Schicken Sie diesen Nachweis zusammen mit dem ausgefüllten Antrag an uns.

Die Abfallentsorgung wird nur auf Antrag des Eigentümers eingestellt. Auch wenn das Haus nicht mehr bewohnt ist, ended die Abfallentsorgung nicht automatisch.


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