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Straßenreinigungsgebühren
Kurzbeschreibung
Für die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege erhebt die Stadt Solingen eine Straßenreinigungsgebühr.
Beschreibung
- Gebührenpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen erschlossener Grundstücke.
- Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist.
- Eine Abrechnung mit den Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
- Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Monats, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße erfolgt.
- Sie erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird
- Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger (i.d.R der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
- Die Technischen Betriebe Solingen erhalten hierüber eine Nachricht durch das Amtsgericht.
Digitale Bescheide
Ihre Straßenreinigungsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Hinweise und Besonderheiten
Hinterliegergrundstücke
Grundstücke, die nicht unmittelbar an die öffentliche Erschließungsstraße grenzen, sondern mittelbar zum Beispiel durch einen Privatweg oder eine Privatstraße an die öffentliche Erschließungsstraße angebunden sind, werden Hinterliegergrundstücke genannt. Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen dazu im Informationsblatt Veranlagung Straßenreinigungsgebühren Hinterlieger.
Für diese mittelbar erschlossenen Grundstücke wird im gleichen Umfang Straßenreinigungsgebühr erhoben.
Privatweg / Privatstraße
Die Technischen Betriebe reinigen weder Privatwege noch Privatstraßen, da sie nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Daher fällt für diese auch keine Straßenreinigungsgebühr an.
Kosten
Die Straßenreinigungsgebühr bemisst sich nach der Länge der zugewandten Grundstücksseiten der von der Stadt Solingen zu reinigenden Straße bzw. Wege, durch die das Grundstück -mittelbar oder unmittelbar- erschlossen wird und nach der für die Straße bzw. diesen Weg maßgebenden Reinigungs- und Gebührenklasse.
Die Gebührensätze differieren je nach Reinigungsklasse (Umfang und Häufigkeit der Reinigung). Die aktuellen Gebührensätze sind in § 7 der Straßenreinigungssatzung aufgeführt.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-1043 Sonstige Grundbesitzabgaben
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4548 - Fax:
0212 290-4360 - E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Rödder
Gemarkungen Höhscheid und Gräfrath; Kassenzeichen 8.8001.38xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4333
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Herr Schönfeld
Gemarkung Ohligs und Burg Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4358
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Herr Wege
Gemarkungen Solingen und Dorp Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.24xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4324
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Zander
Gemarkungen Wald und Burg Kassenzeichen 8.8001.62xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4345
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Für die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege erhebt die Stadt Solingen eine Straßenreinigungsgebühr.
- Gebührenpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen erschlossener Grundstücke.
- Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist.
- Eine Abrechnung mit den Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
- Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Monats, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße erfolgt.
- Sie erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird
- Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger (i.d.R der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
- Die Technischen Betriebe Solingen erhalten hierüber eine Nachricht durch das Amtsgericht.
Digitale Bescheide
Ihre Straßenreinigungsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Hinterliegergrundstücke
Grundstücke, die nicht unmittelbar an die öffentliche Erschließungsstraße grenzen, sondern mittelbar zum Beispiel durch einen Privatweg oder eine Privatstraße an die öffentliche Erschließungsstraße angebunden sind, werden Hinterliegergrundstücke genannt. Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen dazu im Informationsblatt Veranlagung Straßenreinigungsgebühren Hinterlieger.
Für diese mittelbar erschlossenen Grundstücke wird im gleichen Umfang Straßenreinigungsgebühr erhoben.
Privatweg / Privatstraße
Die Technischen Betriebe reinigen weder Privatwege noch Privatstraßen, da sie nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Daher fällt für diese auch keine Straßenreinigungsgebühr an.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/662603/show