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Kanalanschlussbeitrag
Kurzbeschreibung
Der Kanalanschlussbeitrag ist eine einmalige Beteiligung an den Herstellung- und Erweiterungskosten des gesamten Solinger Kanalisationsnetzes.
Beschreibung
Er wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Grundstücken durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der städtischen Kanalanlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Diese bestehen in der Steigerung des Gebrauchs- und Verkehrswertes.
Die Beitragspflicht entsteht für ein Grundstück, wenn
- es an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden kann
- ein Anschlussrecht besteht
- es sich um Bauland handelt.
Bei Grundstücken im sogenannten Außenbereich entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen Anschluss.
Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides als Eigentümer / Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte/r im Grundbuch eingetragen ist.
Der Anschlussbeitrag bemisst sich nach der Grundstücksfläche. Anhand der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit des Grundstückes wird festgelegt, welche Fläche der Beitragspflicht unterliegt. Diese Fläche wird mit einem Multiplikator für die Anzahl der vorhandenen oder zulässigen Vollgeschosse vervielfältigt und dann mit dem derzeit gültigen Beitragssatz multipliziert. Das Ergebnis ist der zu zahlende Kanalanschlussbeitrag.
Falls Sie erfahren möchten, ob der anfallende Beitrag für Ihr Grundstück bereits gezahlt worden ist, können Sie eine sog. ‚Anliegerbescheinigung‘ anfordern.
Schreiben Sie dafür eine formolse Email an tbs.grundabgaben@solingen.de oder verwenden Sie das Online-Formular.
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Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
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- 90-1041 Kanalanschlussrecht
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4224 - Fax:
0212 290-4360 - E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- Telefon:
-
Der Kanalanschlussbeitrag ist eine einmalige Beteiligung an den Herstellung- und Erweiterungskosten des gesamten Solinger Kanalisationsnetzes.
Er wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Grundstücken durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der städtischen Kanalanlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Diese bestehen in der Steigerung des Gebrauchs- und Verkehrswertes.
Die Beitragspflicht entsteht für ein Grundstück, wenn
- es an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden kann
- ein Anschlussrecht besteht
- es sich um Bauland handelt.
Bei Grundstücken im sogenannten Außenbereich entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen Anschluss.
Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides als Eigentümer / Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte/r im Grundbuch eingetragen ist.
Der Anschlussbeitrag bemisst sich nach der Grundstücksfläche. Anhand der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit des Grundstückes wird festgelegt, welche Fläche der Beitragspflicht unterliegt. Diese Fläche wird mit einem Multiplikator für die Anzahl der vorhandenen oder zulässigen Vollgeschosse vervielfältigt und dann mit dem derzeit gültigen Beitragssatz multipliziert. Das Ergebnis ist der zu zahlende Kanalanschlussbeitrag.
Falls Sie erfahren möchten, ob der anfallende Beitrag für Ihr Grundstück bereits gezahlt worden ist, können Sie eine sog. ‚Anliegerbescheinigung‘ anfordern.
Schreiben Sie dafür eine formolse Email an tbs.grundabgaben@solingen.de oder verwenden Sie das Online-Formular.
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