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Lastenrad - Kommunales Förderprogramm

Beschreibung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird die Anschaffung werksneuer Lastenfahrräder und Fahrrad-Lastenanhänger, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden, gefördert. Das heißt, Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind. Zudem muss ein förderfähiges Lastenrad eine Nutzlast von mindestens 50 Kilogramm und ein Fahrradanhänger eine von mindestens 45 Kilogramm aufweisen. Diese Lastenräder können auch über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen.

Der Fördersatz beträgt für ein (E-)Lastenrad 30% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 750 Euro bzw. 50% der Anschaffungskosten für Fahrrad-Lastenanhänger, jedoch maximal 250 Euro. Diese Werte gelten darüber hinaus als jeweilige Bagatellgrenzen.

Das Förderprogramm startet am 10.08.2023 und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und gemeinnützige Vereine.

Lastenräder und Fahrradanhänger, die bereits vor Inkrafttreten des Förderprogramms erworben wurden, sind leider nicht förderfähig.

Die gewerbliche Nutzung von (E-)Lastenrädern wird derzeit durch Förderrichtlinien des Bundes und des Landes NRW unterstützt.

Genauere Informationen sind der beigefügten Förderrichtlinie zu entnehmen.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird die Anschaffung werksneuer Lastenfahrräder und Fahrrad-Lastenanhänger, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden, gefördert. Das heißt, Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind. Zudem muss ein förderfähiges Lastenrad eine Nutzlast von mindestens 50 Kilogramm und ein Fahrradanhänger eine von mindestens 45 Kilogramm aufweisen. Diese Lastenräder können auch über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen.

Der Fördersatz beträgt für ein (E-)Lastenrad 30% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 750 Euro bzw. 50% der Anschaffungskosten für Fahrrad-Lastenanhänger, jedoch maximal 250 Euro. Diese Werte gelten darüber hinaus als jeweilige Bagatellgrenzen.

Das Förderprogramm startet am 10.08.2023 und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und gemeinnützige Vereine.

Lastenräder und Fahrradanhänger, die bereits vor Inkrafttreten des Förderprogramms erworben wurden, sind leider nicht förderfähig.

Die gewerbliche Nutzung von (E-)Lastenrädern wird derzeit durch Förderrichtlinien des Bundes und des Landes NRW unterstützt.

Genauere Informationen sind der beigefügten Förderrichtlinie zu entnehmen.


Erforderliche Unterlagen

Neben dem ausgefüllten Formular „Antrag“ ist Folgendes einzureichen:

 

  • Mindestens ein Angebot mit den Bruttokosten (das Fahrradmodell muss erkennbar sein)

Fristen

  • Anträge zur Bewilligung der Fördermittel, inkl. Aller relevanten Nachweise bis zum 30.09.2024
  • Anträge auf Auszahlung der bewilligten Fördermittel, inkl. aller relevanten Nachweise bis zum 31.12.2024

Weiterführende Informationen

Beratung:

Für technische Fragen steht Ihnen der Fachhändler Ihres Vertrauens zur Verfügung. Unter den u.g. Kontaktdaten finden Sie förderrechtliche Unterstützung.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir als Stadt zur wirtschaftlichen Neutralität verpflichtet sind und darum keine einzelnen Geschäfte empfehlen dürfen.