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Erlaubnis zum Verbrennen im Freien
Kurzbeschreibung
Wer Holz- bzw. Gartenabfälle abbrennen möchte, braucht eine Genehmigung.
Beschreibung
Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken ist im Freien verboten. Das gleiche gilt für das Verbrennen von Gartenabfällen jeglicher Art. Ein Mindestabstand von 100m zur nächsten bewaldeten Fläche ist zwingend einzuhalten. Generelle Ausnahmen hiervon stellen in Solingen die Brauchtumsfeuer als Brauchtumspflege dar.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Sturmschäden oder nachgewiesener Schädlingsbefall) kann darüber hinaus der Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen im Freien erteilen. Die Brenndauer darf hier ebenfalls 2 Stunden nicht überschreiten.
Der Antrag kann formlos mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mit detaillierten Angaben zum Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), Örtlichkeit, verantwortlicher Personen (Name, Anschrift, Unterschrift) und Begründung bei der Ordnungsbehörde gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
Fristen
mindestens 14 Tage vorher anmelden.
Kosten
Ausnahmen zum Verbrennen im Freien für max. 2 Std.
75,00 Euro
(Gem.Tarifstelle 15a.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW)
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 33 Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-0 - Fax:
0212 290-3609
- Telefon:
-
- 33-31 Fundbüro, untere Landesbehörden
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3712 - Fax:
0212 290-3729 - E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 0212 290-3724
- E-Mail:
- ordnungsangelegenheiten@solingen.de