Erlaubnis zum Verbrennen im Freien

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Dienstleistungsinformationen

Erlaubnis zum Verbrennen im Freien

Wer Holz- bzw. Gartenabfälle abbrennen möchte, braucht eine Genehmigung.

Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken ist im Freien verboten. Das gleiche gilt für das Verbrennen von Gartenabfällen jeglicher Art. Ein Mindestabstand von 100m zur nächsten bewaldeten Fläche ist zwingend einzuhalten. Generelle Ausnahmen hiervon stellen in Solingen die Brauchtumsfeuer als Brauchtumspflege dar.

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Sturmschäden oder nachgewiesener Schädlingsbefall) kann darüber hinaus der Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen im Freien erteilen. Die Brenndauer darf hier ebenfalls 2 Stunden nicht überschreiten.

Der Antrag kann formlos mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mit detaillierten Angaben zum Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), Örtlichkeit, verantwortlicher Personen (Name, Anschrift, Unterschrift) und Begründung bei der Ordnungsbehörde gestellt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 7 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)


Fristen

mindestens 14 Tage vorher anmelden.


Kosten

Ausnahmen zum Verbrennen im Freien für max. 2 Std.
75,00 Euro

(Gem.Tarifstelle 15a.4.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW)


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