Führungszeugnis beantragen

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Führungszeugnis beantragen

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über eventuelle Vorstrafen. Von daher wird ein Führungszeugnis z.B. von vielen Arbeitgebern vor der Einstellung gefordert. Beantragen muss es der Betroffene persönlich.

Sie können es hier online beantragen oder weiterhin vor Ort in den Bürgerbüros. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Ab 14 selbst beantragen

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Bis 18 dürfen auch die Eltern beantragen

Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Es wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Arten von Führungszeugnissen

  • Private Zwecke (Belegart N)
  • Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • Erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendbetreuuung (Belegart NE, NG, OE, PE)
    Wichtig hierzu: Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die in §30a Abs. 1 BZRG aufgeführten Voraussetzungen vorliegen.
  • Europäisches Führungszeugnis (in Deutschland lebenden EU-Bürgern wird ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftlandes.)

Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen vom Bundesamt für Justiz nach Hause geschickt. Das für eine Behörde benötigte Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt. Deshalb wird bei der Beantragung dieses Führungszeugnisses unbedingt die korrekte Anschrift der Behörde benötigt.


Rechtsgrundlagen

§ 30 / § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)


Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Sie besitzen die AusweisApp ab der Version 1.13
  • Sie besitzen ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen

Unterlagen

  • Personalausweis (auch ungültig) oder Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • schriftliche Bescheinigung über Notwendigkeit (erweiteretes Führungszeugnis nach § 30a)
  • evtl. Bescheinigung über die Gebührenbefreiung

Kosten

Die Gebühr beträgt 13€.

Mögliche Befreiung der Kosten durch beispielsweise ehrenamtlicher Tätigkeit, Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres etc.
Bitte sprechen Sie uns vor der Beantragung an und klären Sie zusammen mit der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter, ob eine Gebührenbefreiung in Ihrem Falle möglich ist.


Bearbeitungsdauer

Das Führungszeugnis wird nach ca. 2-3 Wochen vom Bundesamt für Justiz übersandt.


Weitere Informationen

Führungszeugnis

Zuständige Einrichtungen