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Automatensteuer anmelden

Kurzbeschreibung

Für das gewerbliche Bereithalten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird Vergnügungssteuer erhoben.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer und Bildschirme, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

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