Automatensteuer anmelden

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Für das gewerbliche Bereithalten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird Vergnügungssteuer erhoben.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer und Bildschirme, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.


Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen
(Vergnügungssteuersatzung)


Voraussetzungen

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
  • ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.

Fristen

Abgabe der Erklärung

Monatliche Abgabe der Erklärung bis zum 10. Tag des Folgemonats

Fälligkeit

Die Steuer ist für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag des Folgemonats zu entrichten.


Kosten

Geldspielgeräte
  • Geldspielgeräte in Gaststätten
    6,5 % des Spieleinsatzes
  • Geldspielgeräte in Spielhallen
    6,5 % des Spieleinsatzes
Unterhaltungsgeräte
  • Unterhaltungsgeräte in Gaststätten
    25,00 Euro pro Gerät
  • Unterhaltungsgeräte in Spielhallen
    40,00 Euro pro Gerät
  • sog. gewaltverherrlichende Apparate
    200,00 Euro pro Gerät

Weitere Informationen

Steuerpflichtige Geräte

  • Geldspielgeräte
    (Geräte mit Geld- oder Sachgewinnmöglichkeit),
  • Unterhaltungsgeräte
    (Geräte ohne Geld- oder Sachgewinnmöglichkeit, darunter auch u.a. Kicker, Flipper, Internet-PCs in Spielhallen)

Zuständige Einrichtung