Automatensteuer anmelden
Kurzbeschreibung
Für das gewerbliche Bereithalten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird Vergnügungssteuer erhoben.
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer und Bildschirme, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsgebäude
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3615
- Fax:
- 0212 290-3606
- E-Mail:
- stadtdienst.steuern@solingen.de