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Kurzbeschreibung
Für das gewerbliche Bereithalten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird Vergnügungssteuer erhoben.
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer und Bildschirme, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen
(Vergnügungssteuersatzung)
Fristen
Abgabe der Erklärung
Monatliche Abgabe der Erklärung bis zum 10. Tag des Folgemonats
Fälligkeit
Die Steuer ist für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag des Folgemonats zu entrichten.
Weiterführende Informationen
Steuerpflichtige Geräte
- Geldspielgeräte
(Geräte mit Geld- oder Sachgewinnmöglichkeit), - Unterhaltungsgeräte
(Geräte ohne Geld- oder Sachgewinnmöglichkeit, darunter auch u.a. Kicker, Flipper, Internet-PCs in Spielhallen)
Voraussetzungen
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
Kosten
Geldspielgeräte
- Geldspielgeräte in Gaststätten
6,5 % des Spieleinsatzes - Geldspielgeräte in Spielhallen
6,5 % des Spieleinsatzes
Unterhaltungsgeräte
- Unterhaltungsgeräte in Gaststätten
25,00 Euro pro Gerät - Unterhaltungsgeräte in Spielhallen
40,00 Euro pro Gerät - sog. gewaltverherrlichende Apparate
200,00 Euro pro Gerät
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 22 Stadtdienst Steuern
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3618 - Fax:
0212 290-3606 - E-Mail:
stadtdienst.steuern@solingen.de
- Telefon:
-
Für das gewerbliche Bereithalten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird Vergnügungssteuer erhoben.
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer und Bildschirme, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.
Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen
(Vergnügungssteuersatzung)
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
Abgabe der Erklärung
Monatliche Abgabe der Erklärung bis zum 10. Tag des Folgemonats
Fälligkeit
Die Steuer ist für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag des Folgemonats zu entrichten.
Steuerpflichtige Geräte
- Geldspielgeräte
(Geräte mit Geld- oder Sachgewinnmöglichkeit), - Unterhaltungsgeräte
(Geräte ohne Geld- oder Sachgewinnmöglichkeit, darunter auch u.a. Kicker, Flipper, Internet-PCs in Spielhallen)