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BAföG: Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz
Kurzbeschreibung
Neben dem Studium an Hochschulen können auch viele andere Ausbildungsgänge finanziell gefördert werden.
Beschreibung
Geförderte Ausbildungsgänge
- weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
Rechtsgrundlagen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten
- Einkommensteuerbescheid
- Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente
Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
- Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres,
- die Leistung wird einkommensabhängig gewährt
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 50-32 BAföG
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-5247 - Fax:
0212 290-749362 - E-Mail:
bafoeg@solingen.de
- Telefon:
-
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Neben dem Studium an Hochschulen können auch viele andere Ausbildungsgänge finanziell gefördert werden.
Geförderte Ausbildungsgänge
- weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten
- Einkommensteuerbescheid
- Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente
Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)
- Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres,
- die Leistung wird einkommensabhängig gewährt
50-32 BAföG
001 Walter-Scheel-Platz 1 42651 Solingen
0212 290-5247
0212 290-749362
bafoeg@solingen.de