BAföG: Förderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz
Kurzbeschreibung
Neben dem Studium an Hochschulen können auch viele andere Ausbildungsgänge finanziell gefördert werden.
Beschreibung
Geförderte Ausbildungsgänge
- weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-5247
- Fax:
- 0212 290-749362
- E-Mail:
- bafoeg@solingen.de