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Elterngeld

Kurzbeschreibung

Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.

Beschreibung

Elterngeld gibt es für alle erwerbstätigen Eltern (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige etc.) und Eltern ohne aktuelles Erwerbseinkommen (etwa Hausfrauen, Arbeitslose, Studierende und Auszubildende).

Nicht nur die leiblichen Eltern sind elterngeldberechtigt, sondern auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.

Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67 Prozent von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berüsichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.


Weiterführende Informationen

Elterngeld

Zuständige Einrichtungen