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Kindertagespflege Bedarfsmeldung

Kurzbeschreibung

Hier können Sie den voraussichtlichen Bedarf an Tagespflege zur Betreuung Ihres Kindes anmelden.

Beschreibung

Hinweise zu öffentlich finanzierter Tagespflege
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, können längstens bis zum 31.07. des Jahres, in dem Sie zum Stichtag 01.11. das dritte Lebensjahr vollenden, öffentlich finanzierte Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Bei Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Erziehungsberechtigten nachweisen, dass

sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine solche aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
oder

sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden,
oder

sie Leistungen zur Eingliederung im Sinne des SGB II erhalten,
oder

die Förderung des Kindes für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, wenn also besondere Umstände die Förderung des Kindes erfordern.
Unabhängig vom Alter des Kindes muss der Betreuungsumfang zwischen 15 und 45 Stunden pro Woche liegen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen