BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Kindertagespflege Bedarfsmeldung
Kurzbeschreibung
Hier können Sie den voraussichtlichen Bedarf an Tagespflege zur Betreuung Ihres Kindes anmelden.
Beschreibung
Hinweise zu öffentlich finanzierter Tagespflege
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, können längstens bis zum 31.07. des Jahres, in dem Sie zum Stichtag 01.11. das dritte Lebensjahr vollenden, öffentlich finanzierte Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Bei Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Erziehungsberechtigten nachweisen, dass
sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine solche aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
oder
sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden,
oder
sie Leistungen zur Eingliederung im Sinne des SGB II erhalten,
oder
die Förderung des Kindes für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, wenn also besondere Umstände die Förderung des Kindes erfordern.
Unabhängig vom Alter des Kindes muss der Betreuungsumfang zwischen 15 und 45 Stunden pro Woche liegen.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 51-51 Kindertagespflege
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-5266 - Fax:
0212 29074-5266 - E-Mail:
tageseltern@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Gundrum
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 0212 290-5266
- E-Mail:
- p.gundrum@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-5241
- E-Mail:
- k.max@solingen.de