Teiche

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Teiche

Teiche sind künstlich angelegte Stillgewässer. Diese können mit oder ohne Fischbesatz sein. In der Regel besitzen Teiche Zu- und Abläufe. Besteht kein Wasserzulauf und / oder Wasserablauf von einer Quelle bzw. einem Fließgewässer, ist der Teich nicht genehmigungspflichtig.

Wie entsteht ein Teich?

Teiche können auf mehrere Arten entstehen:

  • Ausbau und Aufstauung eines Fließgewässers
    (Teich im Hauptschluss)
  • Wasserentnahme aus einem Gewässer (auch Quelle), mit Einleitung des Teichwasserablaufes in ein Gewässer
    (Nebenschluss)
  • hoch anstehendes Grundwasser
  • Regenwasseransammlung
  • Speisung durch Leitungswasser

Wann wird eine Genehmigung benötigt?

Eine Genehmigung ist nur erforderlich, wenn sich der Teich sich im Haupt- oder Nebenschluss zu einem Gewässer befindet. Hierunter fällt ebenfalls die Quellwasserzuführung.

Teichanlagen im Hauptschluss sind nicht genehmigungsfähig, da die Gewässerökologie durch den Teich schädlich beeinträchtigt wird. Damit ein bereits bestehender Teich im Hauptschluss genehmigungsfähig wird, muss er mindestens in den Nebenschluss verlegt werden. Teichneubauten im Hauptschluss sind grundsätzlich unzulässig.

Nebenschluss

Befindet sich eine Teichanlage neben einem Fließgewässer und wird über einen Zulauf aus dem Bach mit Wasser versorgt und / oder über eine Ausleitung das Wasser wieder in das Gewässer zurückgeführt, liegt die Teichanlage im Nebenschluss.

Hauptschluss

Die gesamte Wassermenge des Fließgewässers wird in die Teichanlage eingeleitet, sprich vom Bach durchflossen, und gelangt unterhalb der Anlage in den Gewässerverlauf zurück.

Welche genehmigungsfähigen Nutzungsarten gibt es?

(auch mit Auflagen bzw. Einschränkungen)

  • Fischteiche
  • gewerbliche Anlagen
  • Zierteiche
  • Feuerlöschteiche

Welche Auswirkungen hat eine Teichanlage auf ein Gewässer?

Die meisten Wasserorganismen können Teichanlagen, im Gegensatz zu Gewässern, nicht durchwandern, sodass eine, aus ökologischer Sicht notwendige Durchgängigkeit nicht mehr gegeben ist.

Hinzu kommt, dass sich das angestaute Wasser im Teich, insbesondere im Sommer, schnell erwärmen kann und durch die erhöhte Wassertemperatur weniger Sauerstoff aufnimmt. Durch den fehlenden Sauerstoff besteht die Gefahr, dass der Teich, insbesondere bei längeren Warmwetterperioden, „kippt".

Zudem bilden sich in Stillgewässern Nährstoffe, welche in einem natürlich vorkommenden Fließgewässer i.d.R. nicht existent sind. Ein Überangebot dieser Nährstoffe kann das ökologische Gleichgewicht in einem Fließgewässer erheblich beeinträchtigen und schädigen. In Teichen kommen daher andere Organismen vor, als im eigentlichen Fließgewässer. Durch die Nährstoffe, sowie den verringerten Sauerstoffgehalt eines Teiches ist die Gewässerökologie im angrenzenden Gewässer vermindert leistungsfähig.

Intensiv genutzte Fischzuchtteiche unterliegen daher einer intensiven Kontrolle und durchlaufen eine besondere Prüfung im Genehmigungsverfahren.Des Weiteren kann die Wasserableitung aus einem Bach auf Grund einer Teichnutzung insbesondere bei Trockenwetterperioden zu Schädigungen im angeschlossenen Fließgewässer führen. Es gilt bei Teichanlagen, dass nur 1/3 des zur Verfügung stehenden Wasserdargebots in den Teich eingeleitet werden darf.


Rechtsgrundlagen

§§ 8 , 9 ,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§ 25 Landeswassergesetz (LWG)


Unterlagen

  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage (Maßstab 1: 25000)
  • Aktueller und detailreicher Lageplan (Auszug aus dem städtischen Liegenschaftskataster) mit Einzeichnung der Teichanlage, der Zu- und Ableitungen, baulichen Besonderheiten (Maßstab 1: 5000)
  • Systemzeichnung (Maßstab im Längs- und Querschnitt der Teichanlage mit Darstellung der Böschungen und Böschungsneigungen, Grenzabstände der Teichanlage zum Nachbargrundstück > 2 m sind einzuhalten, Maßstab 1: 25 oder 1: 50)

Kosten

Mindestgebühr 200 Euro bis 30.000 Euro je nach Aufwand nach Tarifstelle 28.1.2.6 der Verwaltungsgebührenordnung NRW

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