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Verpflichtungserklärung
Kurzbeschreibung
Voraussetzung für die Beantragung eines Besucher- oder Geschäftsvisums für visumspflichtige ausländische Staatsangehörige ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung eines Gastgebers aus der Bundesrepublik Deutschland, der seinen ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet hat.
Beschreibung
Dieser Dienst befindet sich derzeit in der Erprobung und steht noch nicht zur Verfügung.
Über das beantragte Visum entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Das Visum kann für bis zu 90 Tage ausgestellt werden.
Für jeden Gast ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ausnahme: begleitender Ehegatte und begleitende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn sie unter der gleichen Anschrift wohnhaft sind, können in derselben Verpflichtungserklärung aufgeführt werden.
Für Studierende gelten dieselben Voraussetzungen. Bei Verlängerung des Visums muss nochmals eine Verpflichtungserklärung durch einen Dritten abgegeben werden.
Termine können unter der Rufnummer 0212 290 2289 im Service-Center oder online unter: termin.solingen.de/aib vereinbart werden.
Rechtsgrundlagen
- § 68 Aufenthaltsgesetz - Haftung für Lebensunterhalt
- § 66 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz – Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
- § 67 Aufenthaltsgesetz - Umfang der Kostenhaftung
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweises
- Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Einkommensnachweise (z.B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen)
- evtl. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz oder eine Reisekrankenversicherung der eingeladenen Person, wenn diese nicht bei der Botschaft vorgelegt wird
- Selbständige:
- Steuerbescheid des letzten Jahres
- aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Brutto- und Nettoeinkommen mit Auflistung der Krankenversicherungsbeiträge und eine Bestätigung mit Rundsiegel
Fristen
Die Verpflichtungserklärung wird (sofern alle Unterlagen vorhanden) direkt in dem vereinbarten Termin erstellt und ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Bei einer Terminvereinbarung im Ausländer- und Integrationsbüro wird die Verpflichtungserklärung (sofern alle Unterlagen vorhanden) direkt in dem vereinbarten Termin erstellt und ausgehändigt.
Bei einer Antragstellung über das Serviceportal werden Sie nach der Bearbeitung Ihres Anliegens über die weiteren Schritte informiert.
Voraussetzungen
- Der Gastgeber muss in Solingen gemeldet sein
- Persönliche Vorsprache des Gastgebers bzw. des Ehegatten mit Vollmacht und Kopie des Ausweises des Gastgebers (ansonsten besteht keine Vertretungsmöglichkeit)
- Vorlage des ausgefüllten Vordrucks für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
- Ausländische Staatsangehörige müssen als Gastgeber im Besitz eines Aufenthaltstitels sein
- Der Gastgeber darf nicht Empfänger öffentlicher Leistungen sein;
- er muss seine Bonität glaubhaft machen (letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen den letzten Steuerbescheid und eine Bescheinigung des Steuerberaters über die tatsächlichen Nettoeinkünfte (Krankenversicherungsbeiträge ausweisen und eventuelle Rentenbeiträge)
Kosten
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Verpflichtungserklärung | Gebuehr | 29,00 EUR |
Die Verpflichtungserklärung kostet 29,00 EUR.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33 Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-0 - Fax:
0212 290-3609
- Telefon:
-
Voraussetzung für die Beantragung eines Besucher- oder Geschäftsvisums für visumspflichtige ausländische Staatsangehörige ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung eines Gastgebers aus der Bundesrepublik Deutschland, der seinen ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet hat.
Dieser Dienst befindet sich derzeit in der Erprobung und steht noch nicht zur Verfügung.
Über das beantragte Visum entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Das Visum kann für bis zu 90 Tage ausgestellt werden.
Für jeden Gast ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ausnahme: begleitender Ehegatte und begleitende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn sie unter der gleichen Anschrift wohnhaft sind, können in derselben Verpflichtungserklärung aufgeführt werden.
Für Studierende gelten dieselben Voraussetzungen. Bei Verlängerung des Visums muss nochmals eine Verpflichtungserklärung durch einen Dritten abgegeben werden.
Termine können unter der Rufnummer 0212 290 2289 im Service-Center oder online unter: termin.solingen.de/aib vereinbart werden.
- § 68 Aufenthaltsgesetz - Haftung für Lebensunterhalt
- § 66 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz – Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
- § 67 Aufenthaltsgesetz - Umfang der Kostenhaftung
- Reisepass oder Personalausweises
- Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Einkommensnachweise (z.B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen)
- evtl. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz oder eine Reisekrankenversicherung der eingeladenen Person, wenn diese nicht bei der Botschaft vorgelegt wird
- Selbständige:
- Steuerbescheid des letzten Jahres
- aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Brutto- und Nettoeinkommen mit Auflistung der Krankenversicherungsbeiträge und eine Bestätigung mit Rundsiegel
- Der Gastgeber muss in Solingen gemeldet sein
- Persönliche Vorsprache des Gastgebers bzw. des Ehegatten mit Vollmacht und Kopie des Ausweises des Gastgebers (ansonsten besteht keine Vertretungsmöglichkeit)
- Vorlage des ausgefüllten Vordrucks für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
- Ausländische Staatsangehörige müssen als Gastgeber im Besitz eines Aufenthaltstitels sein
- Der Gastgeber darf nicht Empfänger öffentlicher Leistungen sein;
- er muss seine Bonität glaubhaft machen (letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen den letzten Steuerbescheid und eine Bescheinigung des Steuerberaters über die tatsächlichen Nettoeinkünfte (Krankenversicherungsbeiträge ausweisen und eventuelle Rentenbeiträge)
Bei einer Terminvereinbarung im Ausländer- und Integrationsbüro wird die Verpflichtungserklärung (sofern alle Unterlagen vorhanden) direkt in dem vereinbarten Termin erstellt und ausgehändigt.
Bei einer Antragstellung über das Serviceportal werden Sie nach der Bearbeitung Ihres Anliegens über die weiteren Schritte informiert.
Die Verpflichtungserklärung wird (sofern alle Unterlagen vorhanden) direkt in dem vereinbarten Termin erstellt und ausgehändigt.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5093/show