Einbürgerung
Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrstaatigkeit, Staatsangehörigkeit, Miteinbürgerung, Ausländerbehörde, Einbürgerungstest, Einbürgerungsleitfaden
Einbürgerung ist die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erwerben Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers. Sie werden aktiver Teil der Gesellschaft und können zum Beispiel an Wahlen teilnehmen.
Allgemeine Voraussetzungen
- Wohnsitz: Hauptwohnsitz in Solingen.
- Aufenthalt in Deutschland:
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig, oder
oder
- 3 Jahre bei Ehe/Lebenspartnerschaft mit einer/m Deutschen (mindestens 2 Jahre verheiratet).
- Identität und Staatsangehörigkeit: Nachweis durch Nationalpass (deutscher Reiseausweis reicht nicht).
- Verfassungstreue: Bekenntnis zum Grundgesetz, keine Mitgliedschaft in Organisationen mit menschenfeindlichem Hintergrund.
Aufenthaltstitel
Erforderlich ist einer der folgenden Titel:
- Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU (mit Einschränkungen; bestimmte Paragraphen zählen nicht)
- Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltsdokument-GB, Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- Oder: EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige
Lebensunterhalt
- Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung)
Von der Sicherstellung des Lebensunterhaltes kann nur in diesen Ausnahmen abgesehen werden:
- Anwerbeabkommen (bis 30.06.1974 in die BRD gekommen)
- Vertragsarbeitnehmer in der DDR (bis 13.06.1990)
- Nachweisbare Vollzeiterwerbstätigkeit (mindestens 20 Monate in den letzten 24 Monaten)
- Ehegatte/Lebenspartner eines Vollzeiterwerbstätigen mit Kind
Strafrechtliche Voraussetzungen
- Keine Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren.
- Strafen über 90 Tagessätze oder über 3 Monate Haft (auch auf Bewährung) schließen in der Regel aus.
- Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein menschenfeindliches Motiv vorlag.
Sprachkenntnisse
- Mindestens B1-Niveau (Sprachzertifikat, deutscher Schulabschluss, Studium oder Ausbildung in Deutschland).
- Ausnahme für bestimmte Anwerbegruppen (ausreichende mündliche Verständigung).
Kenntnisse über Deutschland
Nachweis durch:
- Einbürgerungstest oder „Leben in Deutschland“-Zertifikat,
- Deutscher Schulabschluss, oder
- Abgeschlossenes Studium in bestimmten Gesellschafts- oder Rechtswissenschaften.
Integration in deutsche Lebensverhältnisse
- Keine Mehrfachehen.
- Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Besondere Regelungen für Kinder
- Unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Elternteile.
- Bei alleinigem Sorgerecht: Einverständnis des anderen Elternteils nicht erforderlich.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der online Antragsabgabe. Beachten Sie, dass bei der Onlineabgabe keine weitere Eingangsbestätigung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde erfolgt. Die Bearbeitung des Onlineantrages wird einige Monate in Anspruch nehmen. Sie bekommen einen Termin zur Vorsprache zugewiesen. Die abschließende Bearbeitung des Antrages kann erst nach persönlicher Vorsprache erfolgen. Zu dem sind bis Ende 2025 alle Termine zur persönlichen Vorsprache ausgebucht.
Bitte überprüfen Sie mit dem Quick Check des Bundesamtes, vor Antragstellung, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Link: Voraussetzungen für die Einbürgerung
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Antrag auf Einbürgerung
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Nachweise über wirtschaftliche Situation
- Personenstandsurkunden (ggfls. mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille)
zum Beispiel
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil
bei Adoption: Adoptionsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
für nichtselbständig Beschäftigte:
- Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses
- Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann nehmen Sie die letzte Nettoverdienstbescheinigung und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
- Rentenverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Rententrägers
- Nachweis über private Altersvorsorge z.B. Lebensversicherung, Immobilienbesitz, falls vorhanden.
für Selbständige:
- die letzten drei Steuerbescheide
- Formlose Bescheinigung des Steuerberaters mit Rundsiegel über die Höhe des monatlichen Einkommens für die letzten 3 Monate
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung)
- Rentenverlauf der Deutschen Rentenversicherung, eines anderen Rententrägers oder einer privaten Rentenversicherung
- Nachweis über private Altersvorsorge z.B. Lebensversicherung, Immobilienbesitz, falls vorhanden.
- Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung Krankenversicherung
• aktuelle Bescheinigung des Versicherers
für freiberuflich Tätige:
- Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
- die letzen drei Steuerbescheide,
- Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen,
- Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern
- Rentenverlauf der Deutschen Rentenversicherung, eines anderen Rententrägers oder einer privaten Rentenversicherung
- Nachweis über private Altersvorsorge z.B. Lebensversicherung, Immobilienbesitz, falls vorhanden.
- Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Krankenversicherung
• aktuelle Bescheinigung des Versicherers
für nicht Erwerbstätige:
zum Beispiel
- Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
- Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
- Nachweis von Vermögen
- Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
- Nachweise über weitere Leistungen
zusätzliche Nachweise:
Abhängig von Ihrer Lebenssituation sind in allen Fällen zusätzliche Nachweise erforderlich wie z.B.:
- Nachweise über ergänzende Leistungen
• Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder Pension, Krankengeld, Nachweis Unterhaltszahlungen
- Schüler, Auszubildende, Studenten:
• Bescheinigungen und Zeugnisse
• Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
• Ausbildungsvertrag
• alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
- Wohnraumbestätigung oder Nachweis über selbstbewohntes Eigentum z.B. Grundabgabenbescheid oder Auszug aus dem Grundbuch
- Sprachnachweis
Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch
• Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
• Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (z.B. Hauptschule, Gesamtschule, Gymnasium) oder
• erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
- Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch
• deutscher Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule (z.B. Hauptschule, Gesamtschule, Gymnasium) oder
• Abschlusszeugnis der Berufsschule (bei Ausbildung in Deutschland)
• in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
• bestandener Einbürgerungstest oder Zertifikat „Leben in Deutschland“
Einbürgerung
Die Gebühren für die Einbürgerung betragen in der Regel 255,00 Euro für Erwachsene und 51,00 Euro für jedes minderjährige Kind, wenn dieses zusammen mit Ihnen eingebürgert wird, ansonsten ebenfalls 255,00 Euro
Die Gebühr ist bei Antragsabgabe vollständig fällig.
Verlorene Urkunde
Eine Urkunde kann nicht ersetzt werden. Es kann lediglich eine Bescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 51 €.
Die Verwaltungsgebühren können bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
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