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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Einbürgerung ist die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erwerben Sie alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers. Sie werden aktiver Teil der Gesellschaft und können zum Beispiel an Wahlen teilnehmen.

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Beschreibung

Allgemeine Voraussetzungen

  • Wohnsitz: Hauptwohnsitz in Solingen.
  • Aufenthalt in Deutschland:
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig, oder

oder

  • 3 Jahre bei Ehe/Lebenspartnerschaft mit einer/m Deutschen (mindestens 2 Jahre verheiratet).
  • Identität und Staatsangehörigkeit: Nachweis durch Nationalpass (deutscher Reiseausweis reicht nicht).
  • Verfassungstreue: Bekenntnis zum Grundgesetz, keine Mitgliedschaft in Organisationen mit menschenfeindlichem Hintergrund.

Aufenthaltstitel

Erforderlich ist einer der folgenden Titel:

  • Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU (mit Einschränkungen; bestimmte Paragraphen zählen nicht)
  • Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltsdokument-GB, Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
  • Oder: EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige

Lebensunterhalt

  • Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung)
     
    Von der Sicherstellung des Lebensunterhaltes kann nur in diesen Ausnahmen abgesehen werden:
    • Anwerbeabkommen (bis 30.06.1974 in die BRD gekommen)
    • Vertragsarbeitnehmer in der DDR (bis 13.06.1990)
    • Nachweisbare Vollzeiterwerbstätigkeit (mindestens 20 Monate in den letzten 24 Monaten)
    • Ehegatte/Lebenspartner eines Vollzeiterwerbstätigen mit Kind

    Strafrechtliche Voraussetzungen

    • Keine Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren.
    • Strafen über 90 Tagessätze oder über 3 Monate Haft (auch auf Bewährung) schließen in der Regel aus.
    • Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein menschenfeindliches Motiv vorlag.

    Sprachkenntnisse

    • Mindestens B1-Niveau (Sprachzertifikat, deutscher Schulabschluss, Studium oder Ausbildung in Deutschland).
    • Ausnahme für bestimmte Anwerbegruppen (ausreichende mündliche Verständigung).

    Kenntnisse über Deutschland

    Nachweis durch:

    • Einbürgerungstest oder „Leben in Deutschland“-Zertifikat,
    • Deutscher Schulabschluss, oder
    • Abgeschlossenes Studium in bestimmten Gesellschafts- oder Rechtswissenschaften.

    Integration in deutsche Lebensverhältnisse

    • Keine Mehrfachehen.
    • Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Besondere Regelungen für Kinder

    • Unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Elternteile.
    • Bei alleinigem Sorgerecht: Einverständnis des anderen Elternteils nicht erforderlich.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der online Antragsabgabe. Beachten Sie, dass bei der Onlineabgabe keine weitere Eingangsbestätigung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde erfolgt. Die Bearbeitung des Onlineantrages wird einige Monate in Anspruch nehmen. Sie bekommen einen Termin zur Vorsprache zugewiesen. Die abschließende Bearbeitung des Antrages kann erst nach persönlicher Vorsprache erfolgen. Zu dem sind bis Ende 2025 alle Termine zur persönlichen Vorsprache ausgebucht.

Bitte überprüfen Sie mit dem Quick Check des Bundesamtes, vor Antragstellung, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Link: Voraussetzungen für die Einbürgerung