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Reitkennzeichen
Kurzbeschreibung
Wer in der freien Landschaft (oder im Wald) reitet, muss am Pferd beidseitig ein gültiges und gut sichtbares Reitkennzeichen führen.
Beschreibung
Das Kennzeichen zeigt, dass die zweckgebundene Reitabgabe für das jeweilige Jahr gezahlt wurde. Wenn der Halter oder die Halterin des Pferdes in Solingen gemeldet ist, müssen Reitplaketten und Kennzeichen in Solingen beantragt werden, unabhängig davon, wo das Pferd steht oder ausgeritten wird.
Die Reitabgabe ist zweckgebunden und wird von der Bezirksregierung Düsseldorf vereinnahmt. Von dort wird sie, nach örtlichem Bedarf, in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirkes verwendet.
Verwendet wird sie für den Reitwegeneubau, die Reitwegeunterhaltung, die Kennzeichnung vorhandener Reitwege, für Nutzungsausfall, falls ein Weg über eine landwirtschaftliche Produktionsfläche geführt wird, und für einen Schaden durch die Reitnutzung, der einem Grundstückseigentümer möglicherweise entstanden ist.
Rechtsgrundlagen
§§ 58, 62 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
Hinweise und Besonderheiten
Sprechzeiten bzw. persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Kosten
Für private Nutzung: Erstanmeldung 35,-- €, danach 30,-- € jährlich
Für gewerbliche Nutzung (Reiterhöfe): Erstanmeldung 85,-- €, danach 80,-- € jährlich
Zahlungsart: bar oder Überweisung
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 67-11 Finanzen
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
- E-Mail:
natur-umwelt@solingen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 0212 290-6580
- E-Mail:
- a.balke@solingen.de
Wer in der freien Landschaft (oder im Wald) reitet, muss am Pferd beidseitig ein gültiges und gut sichtbares Reitkennzeichen führen.
Das Kennzeichen zeigt, dass die zweckgebundene Reitabgabe für das jeweilige Jahr gezahlt wurde. Wenn der Halter oder die Halterin des Pferdes in Solingen gemeldet ist, müssen Reitplaketten und Kennzeichen in Solingen beantragt werden, unabhängig davon, wo das Pferd steht oder ausgeritten wird.
Die Reitabgabe ist zweckgebunden und wird von der Bezirksregierung Düsseldorf vereinnahmt. Von dort wird sie, nach örtlichem Bedarf, in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirkes verwendet.
Verwendet wird sie für den Reitwegeneubau, die Reitwegeunterhaltung, die Kennzeichnung vorhandener Reitwege, für Nutzungsausfall, falls ein Weg über eine landwirtschaftliche Produktionsfläche geführt wird, und für einen Schaden durch die Reitnutzung, der einem Grundstückseigentümer möglicherweise entstanden ist.
§§ 58, 62 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
Sprechzeiten bzw. persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/446133/show