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Fällgenehmigung
Kurzbeschreibung
Das Fällen und Beschneiden von Bäumen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung Solingen ist zum Teil genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt.
Rechtsgrundlagen
Baumschutzsatzung der Stadt Solingen vom 12.04.2011
Landschaftsplan der Stadt Solingen
Erforderliche Unterlagen
Fotos und Lageplan
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 0212 290-6549
- E-Mail:
- c.beilstein@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-6560
- E-Mail:
- t.harwardt@solingen.de
Fällgenehmigung
Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt.
Fotos und Lageplan
Baumschutz, Baum fällen, Fällgenehmigung, Baum https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/446132/show 67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung
001 Bonner Straße 100 42697 Solingen
Herr
Beilstein
241
0212 290-6549
c.beilstein@solingen.de
Frau
Harwardt
241
0212 290-6560
t.harwardt@solingen.de