Artenschutz: Beseitigung oder Umsiedlung geschützter Insekten

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Dienstleistungsinformationen

Artenschutz: Beseitigung oder Umsiedlung geschützter Insekten

Sie fühlen sich von einem Insektennest gestört und würden es am liebsten entfernen lassen? Das ist oft auf den ersten Blick verständlich, aber einige Insektenarten sind aufgrund der wichtigen Aufgaben, die sie in der Natur übernehmen, geschützt und dürfen nicht ohne besonderen Grund entfernt oder umgesiedelt werden.

In solchen Fällen kann es helfen, den Bereich um das Nest vorübergehend zu meiden, Insektengitter vor Fenster zu montieren, die Flugbahn der Tiere umzuleiten oder mit anderen Tricks für ein harmonisches Miteinander zu sorgen.

Der Stadtdienst Natur und Umwelt berät Sie gerne kostenlos bezüglich der Gefährlichkeit von Insekten und zu Ihren ganz individuellen Möglichkeiten vor Ort.

Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass das Sie störende Nest umgesiedelt werden müsse, so haben Sie nun folgende Möglichkeiten:

Nester der Deutschen oder Gemeinen Wespe

Beauftragen Sie ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen Ihrer Wahl - auch ohne Rücksprache mit der Behörde.

(Achtung: Die Verbraucherzentrale gibt Tipps hierzu: Siehe rechts bei Downloads)

Hummel- oder Hornissennester

Diese Tiere sind besonders geschützt. Daher dürfen diese nur entfernt/umgesiedelt werden, wenn vorher vom Stadtdienst Natur und Umwelt eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist.

Eine solche Genehmigung beantragen Sie mit dem Formular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung finden.

 

Plötzlich auftretende Bienenschwärme

Falls die Tiere bei Ihnen plötzlich in einem Schwarm aufgetreten sind, der sich irgendwo niedergelassen hat, ist in der Regel von Honigbienen auszugehen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Imker in Solingen, die die Tiere gerne bei Ihnen abholen (siehe rechts bei Weiterführende Links).

Allerdings bitten die Imker um Verständnis, dass sie bei Alarmierung nicht innerhalb von Minuten vor Ort sein können, da sie in der Regel berufstätig sind.


Rechtsgrundlagen

§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)


Hinweise und Besonderheiten

Die telefonische Beratung ist kostenlos.

Für eine Genehmigung zur Entfernung/Umsiedlung eines geschützten Nestes wird eine Gebühr von mindestens 30 € abhängig vom Aufwand erhoben.

Auch eine Ablehnung des Antrages wegen nicht ausreichender Gründe ist gebührenpflichtig.

Wenn ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt wird, muss dessen Einsatz vom Auftraggebenden selbst bezahlt werden.

 

Um Wespennester in Glascontainern kümmern sich die Technischen Betriebe Solingen, Tel. 290 4534.

Um Wespennester auf Bolz- und Sportplätzen kümmert sich der Stadtdienst Sport und Freizeit, Tel. 290 2311.