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Bewohnerparkausweis
Kurzbeschreibung
Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen
Beschreibung
Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden.
Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein.
Der Parkausweis wird für 1 Jahr oder für 2 Jahre ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Erforderliche Unterlagen
Bei Neuantrag und/ oder Folgeantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters muss bei der Beantragung hochgeladen werden, sofern der Antragssteller nicht Halter ist.
- Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel:
- Fahrzeugschein vom neuen Fahrzeug
- ggf. Nutzungbestätigung
- Personalausweis
Eine schriftliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, beigefügt sein müssen:
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Kopie des Personalausweises
Amt/Fachbereich
Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung ; Sondernutzungen, verkehrsrechtliche Anordnungen (33-331), ePayment
Hinweise und Besonderheiten
Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel wird der bisher erteilte Bewohnerparkausweis ungültig.
Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in Ihrem Ausweisdokument steht:
Mit allen Vor- und Nachnamen.
Zuständige Stelle
33-331 Sondernutzung, verkehrsrechtliche Anordnungen
Kosten
30,70 Euro Neuantrag/Folgeantrag Jahr
61,40 Euro für 2 Jahre
Eine Umschreibung kostet 5,00 Euro.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-331 Bewohnerparken
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3756 - Fax:
0212 290-3714 - E-Mail:
bewohnerparken@solingen.de
- Telefon:
-
Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen
Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden.
Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein.
Der Parkausweis wird für 1 Jahr oder für 2 Jahre ausgestellt.
Gemäß § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bei Neuantrag und/ oder Folgeantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters muss bei der Beantragung hochgeladen werden, sofern der Antragssteller nicht Halter ist.
- Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel:
- Fahrzeugschein vom neuen Fahrzeug
- ggf. Nutzungbestätigung
- Personalausweis
Eine schriftliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, beigefügt sein müssen:
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Kopie des Personalausweises
Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel wird der bisher erteilte Bewohnerparkausweis ungültig.
Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in Ihrem Ausweisdokument steht:
Mit allen Vor- und Nachnamen.