Bewohnerparkausweis

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Dienstleistungsinformationen

Bewohnerparkausweis

Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen

Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden.

Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein.

Der Parkausweis wird für 1 Jahr oder für 2 Jahre ausgestellt.


Rechtsgrundlagen

Gemäß § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)


Unterlagen

Bei Neuantrag und/ oder Folgeantrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters muss bei der Beantragung hochgeladen werden, sofern der Antragssteller nicht Halter ist. 
  • Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel: 
    • Fahrzeugschein vom neuen Fahrzeug
    • ggf. Nutzungbestätigung
    • Personalausweis

Eine schriftliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, beigefügt sein müssen:

  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Kopie des Personalausweises

Kosten

30,70 Euro Neuantrag/Folgeantrag Jahr

61,40 Euro für 2 Jahre

Eine Umschreibung kostet 5,00 Euro.


Hinweise und Besonderheiten

Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel wird der bisher erteilte Bewohnerparkausweis ungültig. 

Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in Ihrem Ausweisdokument steht:
Mit allen Vor- und Nachnamen.

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