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Bewohnerparkausweis

Kurzbeschreibung

Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen

Beschreibung

Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden.

Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein.

Der Parkausweis wird für 1 Jahr oder für 2 Jahre ausgestellt.


Rechtsgrundlagen

Gemäß § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)


Erforderliche Unterlagen

Bei Neuantrag und/ oder Folgeantrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters muss bei der Beantragung hochgeladen werden, sofern der Antragssteller nicht Halter ist. 
  • Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel: 
    • Fahrzeugschein vom neuen Fahrzeug
    • ggf. Nutzungbestätigung
    • Personalausweis

Eine schriftliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, beigefügt sein müssen:

  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Kopie des Personalausweises

Amt/Fachbereich

Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung ; Sondernutzungen, verkehrsrechtliche Anordnungen (33-331), ePayment


Hinweise und Besonderheiten

Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel wird der bisher erteilte Bewohnerparkausweis ungültig. 

Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in Ihrem Ausweisdokument steht:
Mit allen Vor- und Nachnamen.


Zuständige Stelle

33-331 Sondernutzung, verkehrsrechtliche Anordnungen


Kosten

30,70 Euro Neuantrag/Folgeantrag Jahr

61,40 Euro für 2 Jahre

Eine Umschreibung kostet 5,00 Euro.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen