Gewerbeummeldung

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Gewerbeummeldung

Ein Gewerbe ist umzumelden, sobald sein Sitz verlegt wird.

Bitte beachten Sie, dass für JEDE Gewerbemeldung IMMER ein Ausweisdokument oder Aufenthaltstitel benötigt wird. Wird dies nicht mitgeschickt, kann und wird die Gewerbemeldung nicht bearbeitet werden.

Bitte benutzen Sie für Ihre Gewerbeummeldung das neue Wirtschafts-Service-Portal NRW. Über das Portal können Sie bequem, Schritt für Schritt, Ihre Gewerbeummeldung durchführen. Es wird ein Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto für das Wirtschafts-Service-Portal benötigt.

Bei der Gewerbemeldestelle ist eine Ummeldung vorzunehmen bei

  • Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes
  • Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen, das heißt Handel mit Waren oder Leistungen, der über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt ist

Ferner ist eine Mitteilung erforderlich bei

  • Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
  • Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
  • Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.

Die Gewerbean-, um- oder -abmeldung muss sofort dem Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheuit und Ordnung, Gewerbemeldestelle, angezeigt werden, ansonsten kann dieses mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Gewerbeummeldung berechtigt nicht zur Ausführung des Gewerbes am neuen Ort, wenn noch andere Genehmigungen einzuholen sind.


Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)


Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
  • bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug.
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages.
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B.:Gaststätten-, Makler-, Bewachergewerbe u.s.w.) ist die Erlaubnis mitzubringen.
  • bei Handwerkstätigkeiten die der Meisterpflicht unterliegen, ist der Meisterbrief mitzubringen.

Fristen

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Änderung des Gewerbes bzw. der Betriebsanschrift vorzunehmen.


Kosten

  • Gewerbeummeldung
    - natürliche Personen und Personengesellschaften, deren Vertreter nicht juristische Personen sind:
    26,00 €
    - juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
    33,00 €
    - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person:
    13,00 €
  • Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeummeldung
    15,00 €

    Es wird gebeten, nach Möglichkeit die bargeldlose Überweisung per EC-Kartenzahlung zu nutzen. Sofern die Ummeldung schriftlich erfolgt, wird die Ummeldung zusammen mit einer Gebührenrechnung verschickt.

Hinweise und Besonderheiten

  • Eine telefonische Gewerbeabmeldung ist nicht möglich!
  • eine schriftliche Bescheinigung wird dem Betroffenen ausgehändigt.
  • Es erfolgt eine automatische Mitteilung per elektronischen Datenabgleich an das Finanzamt über An- / Um- / bzw. Abmeldung des Gewerbes. Es entbindet den Gewerbetreibenden jedoch nicht von evtl. Informationspflichten gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.
  • Gewerbetreibende, welche aufgrund fehlender oder nur mangelhafter Kenntnisse der deutschen Sprache nicht in der Lage sind, selber die notwendigen Angaben zu einer An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes zu machen, müssen sich eines vereidigten Dolmetschers bedienen. Die entsprechenden Kontaktdaten findet man auf der Webseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf: dolmetscher-uebersetzer.nrw.de

Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtung