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Dienstleistungsinformationen
Online-Bankbriefauskunft
Über die Online-Bankbriefauskunft können Sie nachsehen, ob der (finanzierte) Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Änderungen der Fahrzeug- und Halterdaten sind unter Vorlage des Fahrzeugscheines (ZBI) und des Fahrzeugbriefes (ZBII) bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Sofern der Fahrzeugbrief, aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung, nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde veranlassen, dass der Fahrzeugbrief hierher übersandt wird. Unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) können Sie selbst nachsehen, ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.
Weitere Informationen
Hier können Sie sich informieren, ob die Vorlage der Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief) für die Bearbeitung ihres Anliegens benötigt wird.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- 33-1 Bürgerbüros
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3201 - E-Mail:
buergerbuero@solingen.de
- Telefon:
-
Änderungen der Fahrzeug- und Halterdaten sind unter Vorlage des Fahrzeugscheines (ZBI) und des Fahrzeugbriefes (ZBII) bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Sofern der Fahrzeugbrief, aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung, nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde veranlassen, dass der Fahrzeugbrief hierher übersandt wird. Unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) können Sie selbst nachsehen, ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.
Hier können Sie sich informieren, ob die Vorlage der Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief) für die Bearbeitung ihres Anliegens benötigt wird.
Bankbriefauskunft, Finanzierte Fahrzeuge, Online-Bankbriefauskunft https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/272825/show