Verzicht auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 74 Abs. 3 BauO NRW 2018
Kurzbeschreibung
Seit dem 01.09.2026 gilt in NRW für Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung NRW 2018 eine gesetzliche Genehmigungsfiktion, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der in § 74 Abs. 2 BauO NRW 2018 vorgesehenen Entscheidungsfrist über den Antrag entscheidet. Die Baugenehmigung gilt dann fiktiv als erteilt.
Beschreibung
Die Genehmigungsfiktion soll die Entscheidungsfristen im Baugenehmigungsverfahren begrenzen und den zügigen Abschluss von Verfahren fördern. Jedoch ist hier Vorsicht geboten: Die Genehmigungsfiktion ersetzt keine materielle Prüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Auch, wenn die Genehmigungsfiktion eine schnelle Entscheidung verspricht, ist daher zu bedenken, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Wasserrecht, Bodenschutz, Natur- und Artenschutz, örtliche Bauvorschriften, Brandschutz etc.) weiterhin in Verantwortung der Bauherrschaft liegt. Eine fiktive Genehmigung entbindet nicht von diesen umfassenden Prüfpflichten und Einhaltung der jeweiligen Vorschriften. Sollten sich nachtäglich Verstöße herausstellen, ist mit bauaufsichtlichen Maßnahmen, bis hin zu einer Abrissverfügung, zu rechnen.
Nach § 74 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018 besteht die Möglichkeit auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verzichten. Ein Verzicht kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine vertiefte Prüfung oder die Nachreichung weiterer Unterlagen erforderlich ist und andernfalls eine Ablehnung oder sonstige nachteilige Maßnahmen drohen. Damit die Genehmigungsfiktion keine Anwendung findet, muss die Bauherrschaft vor Ablauf der Entscheidungsfrist den Verzicht auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion gegenüber der Bauaufsichtsbehörde in Textform (kein Schriftformerfordernis) mitteilen.
Ein Verzicht kann allen Beteiligten mehr Zeit für die Erstellung der Unterlagen bzw. zur Nachreichung von Unterlagen bis hin zu einer umfänglichen Prüfung der Unterlagen und Bearbeitung verschaffen, um die vorstehenden nachteiligen behördlichen Maßnahmen wie unnötige Ablehnungen und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Vorgang wird dadurch nicht langsamer bearbeitet, vielmehr erhalten Sie so die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen beizubringen oder das Vorhaben so umzuplanen, dass diesem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften mehr entgegenstehen.
Bitte nutzen Sie für die Verzichtserklärung bevorzugt dieses Onlineformular.
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