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Personenstandsurkunden
Beschreibung
Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsurkunde
(der letzten 110 Jahre) - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(der letzten 110 Jahre) - Eheurkunde
(der letzten 80 Jahre) - Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
(der letzten 30 Jahre)
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.
Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.
Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei
Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- schriftliche Vollmacht
Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
- Sonstige: schriftliche Vollmacht
Weiterführende Informationen
Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt.
Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden.
Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden nur für die letzten 110 Jahre, Eheurkunden nur für die letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden nur für die letzten 30 Jahre bei uns beantragen können. Alle Personenstandsfälle, die älter sind, können Sie über das Stadtarchiv anfordern.
Kosten
- pro Urkunde 15,00 Euro
- jede Zweitausfertigung 7,50 Euro (wenn sie im gleichen Arbeitsgang erstellt wird!)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-4 Standesamt
-
- Neuenhofer Straße 36
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-0 - Fax:
0212 290-3645 - E-Mail:
standesamt@solingen.de
- Telefon:
-
- 33-42 Beurkundungen, Namensänderungen
-
- Neuenhofer Straße 36
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-0 - Fax:
0212 290-3645 - E-Mail:
urkunden@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 0212 290-0
- E-Mail:
- standesamt@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-0
- E-Mail:
- standesamt@solingen.de
Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsurkunde
(der letzten 110 Jahre) - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(der letzten 110 Jahre) - Eheurkunde
(der letzten 80 Jahre) - Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
(der letzten 30 Jahre)
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.
Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.
Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei
Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- schriftliche Vollmacht
Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
Sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
- Sonstige: schriftliche Vollmacht
Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt.
Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden.
Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s.
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden nur für die letzten 110 Jahre, Eheurkunden nur für die letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden nur für die letzten 30 Jahre bei uns beantragen können. Alle Personenstandsfälle, die älter sind, können Sie über das Stadtarchiv anfordern.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2080/show