Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Förderrichtlinien für die Vergabe von Zuwendungen durch den Seniorenbeirat und durch den Beirat für Menschen mit Behinderung
Kurzbeschreibung
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Zweckbindung: Das Geld darf nur exakt für das genehmigte Projekt genutzt werden.
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Kein vorzeitiger Beginn: Das Projekt darf erst starten, wenn der Antrag bewilligt wurde (es dürfen noch keine Verträge unterschrieben oder Zahlungen geleistet worden sein).
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Nachrangigkeit (Subsidiarität): Man bekommt das Geld nur, wenn man zuerst eigene Mittel oder andere Fördertöpfe ausschöpft.
Hinweis: Der Antrag kann komplett digital und ohne handschriftliche Unterschrift über das Online-Formular eingereicht werden.
Beschreibung
Anträge für eine Zuwendung müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb der Antragsfrist bei der Geschäftsstelle des Beirates eingegangen sein.
Online bzw. digital eingereichte Anträge über das entsprechende Online Formular gelten rechtlich als unterschrieben.
Sofern Sie also vorhaben den Antrag online auszufüllen und digital einzureichen müssen Sie nichts weiter ausdrucken und unterschrieben verschicken.
Nachbesserungen, Ergänzungen oder Änderungen des Antrags sind nur innerhalb der Antragsfrist möglich.
Anträge können auch wieder zurückgezogen werden.
Eine bewilligte Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden.
Zuwendungen sind stets subsidiär, d. h. vorrangig sind Eigenmittel und Förderungsmöglichkeiten durch Dritte auszuschöpfen.
Zuwendungen können grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Ein Projekt gilt als begonnen, wenn bereits vor der Entscheidung über den Zuwendungsantrag Verbindlichkeiten eingegangen wurden: zum Beispiel wurden bereits Ausgaben getätigt, Reservierungen gemacht, es handelt sich um ein Projekt, das vor Antragstellung bereits durchgeführt wurde und nun mit Hilfe der beantragten Zuwendung weitergeführt werden soll.
Das Einholen von Angeboten, die zur Ermittlung der Kosten des Projektes notwendig sind oder Reservierungsoptionen (vorläufige unverbindliche Reservierung) sind möglich.
Die Förderrichtlinien sind in der Geschäftsstelle des Beirates erhältlich oder als Download auf der Informationsseite des Beirates unter einem der folgenden Links:
https://solingen.de/inhalt/verzeichnis/product/569
https://solingen.de/inhalt/verzeichnis/product/571
Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates oder
des Beirates für Menschen mit Behinderung wenden.
Telefon 0212 - 290 5245
Email britta.simon@solingen.de oder seniorenbeirat@solingen.de
Zuständige Einrichtungen
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-5245
- E-Mail:
- seniorenbeirat@solingen.de