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Scheidung im Ausland, Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich

Kurzbeschreibung

Wird eine Ehe im Ausland geschieden muss diese in den meisten Fällen für Deutschland anerkannt werden.

Beschreibung

Scheidungen in nicht EU-Staaten

Zuständig für in Solingen wohnende Personen ist das Oberlandesgericht Düsseldorf (weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf).

Der Antrag auf Anerkennung kann direkt beim Oberlandesgericht gestellt werden. In den Fällen, in denen die aufgelöste Ehe in Deutschland geschlossen wurde, eine neue Eheschließung in Deutschland geplant ist oder sonstige standesamtliche Anliegen in Verbindung mit der Scheidung stehen, sollten Sie den Antrag über das Standesamt ans Gericht stellen.

Bei einer Scheidung im Ausland, deren beide Ex-Ehepartner ausschließlich staatsangehörig sind (sogenannte Heimatstaatsentscheidung), ist eine Anerkennung durch die Standesamtsaufsicht erforderlich. Dieser Antrag wird immer durch das Standesamt gestellt.

So funktioniert es

In diesem Fall und sollten Sie die Bearbeitung des Antrages zur Anerkennung beim Oberlandesgericht über das Standesamt wünschen, füllen Sie bitte das folgende Online-Formular vollständig aus. Sie erhalten dann i.d.R. innerhalb von 3 Wochen eine Auflistung von uns, welche Dokumente hierfür benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Antragsbearbeitung zur Vorlage beim OLG/Standesamtsaufsicht eine Gebühr in Höhe von 100,00 € fällig wird.

Formular zur Auskunft - Anerkennung einer Scheidung im, Ausland

Scheidungen in Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme von Dänemark)

Einer Anerkennung bedarf es in der Regel nicht, wenn die Scheidung in einem der folgenden Mitgliedsstaaten der EU nach dem genannten Datum ergangen ist:

Nach dem 01.03.2001 in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland oder Schweden

Nach dem 01.05.2004 in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn oder Zypern

Nach dem 01.01.2007 in Bulgarien oder Rumänien

Nach dem 01.07.2013 in Kroatien

Zwischen dem 01.03.2001 und 31.12.2020 eingeleitete Verfahren aus dem Vereinigten Königreich

Bei EU-Scheidungen können Sie mit der entsprechenden Bescheinigung nach Brüssel IIa/b direkt bei einem unserer Bürgerbüros vorsprechen.