Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
Kurzbeschreibung
Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind.
Beschreibung
Der Antrag ist über das Bauportal.NRW zu stellen (externer Link)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Frau HoppenhausBauberatung, Vorprüfung
- Tel:
- 0212 290-4501
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Herr RastinBauberatung, Vorprüfung
- Tel:
- 0212 290-4458
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de