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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018

Kurzbeschreibung

Das vereinfachte Verfahren wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind.

Beschreibung

Der Antrag ist über das Bauportal.NRW zu stellen (externer Link)