Briefwahl für Kommunalwahl und Integrationsratswahl am 14.09.2025
Kurzbeschreibung
Sie können am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen, weil Sie zum Beispiel erkrankt oder verreist sind? Kein Problem! Das Wahlamt schickt Ihnen auf Antrag Ihre Wahlunterlagen zu - auch an den Urlaubsort.
Oder Sie gehen ins Briefwahlbüro in Ohligs und geben dort bereits vorab Ihre Stimme ab (Direktwahl).
Beschreibung
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können Sie bis zum 12.09.2025 bei einer etwaigen Oberbürgermeister-Stichwahl bis zum 26.09.2025 15:00 Uhr mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, können Sie den Antrag auch noch bis 15:00 Uhr am Wahltag stellen. Bitte planen Sie bei Beantragung der Briefwahlunterlagen ein, dass die Übersendung nach Ausstellung durch das Wahlamt bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann.
Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Sie können die Briefwahlunterlagen am Wahltag noch bis 15:00 Uhr in die städtischen Briefkästen einwerfen:
- Rathaus
Walter-Scheel-Platz - Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100 - Bürgerbüro Mitte
Mummstraße 1 - Bürgerbüro Ohligs
Grünstraße 2
Die persönliche Abgabe der Briefwahlunterlagen am Wahltag ist auch möglich:
- Wahlamt
Gasstraße 22
8:00 - 16:00 Uhr - Briefwahlauszählung
Schützenstraße 44
14:00 - 16:00 Uhr
Briefwahlunterlagen können formlos beantragt werden.
Wichtig ist aber: Name, Vornamen und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls die Zieladresse müssen angegeben sein.
Für Ihren Briefwahlantrag gibt es verschiedene Wege:
Die Post
Sie füllen den Antrag auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes aus und schicken uns diesen zu - bitte in einem frankierten Umschlag! Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab dem 07. 08.2025.
Stadt Solingen
- Wahlamt -
Grünstraße 2
42697 Solingen
Die Faxleitung
Faxen Sie uns einfach Ihren unterschriebenen Antrag. Wir schicken Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu.
Das Internet
Ganz bequem vom Sofa aus ordern Sie die Briefwahlunterlagen mit dem Online-Wahlscheinantrag, den Sie vom 04.08.2025, 7:00 Uhr bis zum 09.09.2025 18:00 Uhr nutzen können, oder Sie beantragen die Unterlagen per E-Mail.
Die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl können Sie im gleichen Zeitraum beantragen, Für eine spätere Beantragung wird das Online-Portal vom 15.09.2025 7:00 Uhr bis 23.09.2025 18:00 Uhr erneut für die Beantragung geöffnet.
Den Fußweg
Besuchen Sie ab dem 11.08.2025 das Briefwahlbüro im Bürgerbüro Ohligs und geben dort Ihren Briefwahlantrag ab oder üben dort die sogenannte Direktwahl aus.
Sie wählen in bereit stehenden Wahlkabinen und werfen Ihren Wahlbrief in eine Wahlurne - sparen sich also den Weg zum Briefkasten.
Am Samstag vor der Wahl (13.09.2025) hat das Bürgerbüro für Wahlangelegenheiten geschlossen, die Beantragung von Briefwahlunterlagen, sowie die Direktwahl sind nicht mehr möglich.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist das Bürgerbüro Ohligs zur Abwicklung der Briefwahl (Direktwahl) vom 18.09.2025 bis 26.09.2025 15:00 Uhr erneut für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie, auch bei dieser Wahl hat das Bürgerbüro Ohligs für Wahlangelegenheiten am Samstag vor der Wahl (27.09.2025) geschlossen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
33-7 Allgemeine Verwaltung, Wahlen
- Verwaltungsgebäude Gasstraße
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3600
- Fax:
- 0212 29074-9209