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Anzeige über die Anmeldung/die Änderung/die Abmeldung einer tierärztlichen Hausapotheke
Kurzbeschreibung
Bei der Verwendung von Tierarzneimitteln ist der Schutz von Tier und Mensch sicherzustellen.
Beschreibung
Aus diesem Grund überprüfen Mitarbeiterinnen des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes die Tierarzneimittelanwendung bei landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie die Einhaltung der Anforderungen im Bereich der Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierheilpraktikern und beim Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel.
Voraussetzungen
Anmeldung
- Beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
- Bei Verwendung von Betäubungsmitteln: Kopie der Bescheinigung der Bundesopiumstelle über die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr
Änderung
- evtl. Beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
Abmeldung
- Nachweis über den Verbleib der Arzneimittel
Kosten
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Tarifstellen 6.8 ff. der Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 39 Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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- Dorper Straße 26
- 42651 Solingen
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