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Gaststätte - vorübergehende Gestattung aus besonderem Anlass

Kurzbeschreibung

 

Wer bei einem Volksfest, Straßenfest oder ähnlichen Gelegenheiten Alkohol ausschenken will, benötigt dafür eine besondere Erlaubnis, die sogenannte "Gestattung".

 

Beschreibung

 

Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um  alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.

Besondere Anlässe sind beispielsweise öffentliche Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfeste, Sport- und Werbeveranstaltungen oder Märkte.

 


Rechtsgrundlagen

 

12 Gaststättengesetz (GastG), Tarifstelle 10.1.1.14.6 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW

 


Fristen

 

min. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen

 


Verfahrensablauf

 

Nachdem alle Antragsunterlagen bei der zuständigen Einrichtung eingereicht wurden, wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet.

 


Kosten

 

Alkoholausschank: 50,00 € je Stand 

 

Zuständige Einrichtungen