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Postbox des Stadtdienst Soziales - Rückforderung SGB XII

Kurzbeschreibung

Wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB XII mehr beziehen und noch Forderungen (z.B. ein Darlehen, überzahlte Leistung, etc.) offen sind, können Sie hier Unterlagen hochladen.


Rechtsgrundlagen

Rückforderung nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII / BSHG), Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII)

Zuständige Einrichtungen