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Anmeldung von Betrieben nach HygVO NRW
Kurzbeschreibung
Betreiber, die Tätigkeiten nach § 1 der Hygiene-Verordnung NRW berufs- oder gewerbsmäßig ausüben, haben nach § 17 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) die Aufnahme und die Beendigung des Betriebes der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen.
Für die Anmeldung solcher Betriebe können Sie diesen Online-Antrag nutzen.
Rechtsgrundlagen
Die Gesetzesgrundlage finden Sie in § 6 Abs. 2 Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung NRW) .
Weitere Informationen finden Sie bei § 6 „Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde“ sowie §17 „Hygieneüberwachung“ (hier Abs. 2 S. 2 und Abs. 3) des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).
Im Broschürenservice des Landes NRW findet man den Text mit Informationen als PDF oder als Blätterkatalog.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 53-4 Infektionsschutz und Umwelthygiene
-
- Walter-Scheel-Platz 3
- 42651 Solingen
-
- E-Mail:
umwelthygiene@solingen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 0212 290-2728
- E-Mail:
- c.helden-wilmes@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-3098
- E-Mail:
- m.luebke@solingen.de
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- Telefon:
- 0212 290-3342