Anmeldung von Betrieben nach HygVO NRW
Kurzbeschreibung
Betreiber, die Tätigkeiten nach § 1 der Hygiene-Verordnung NRW berufs- oder gewerbsmäßig ausüben, haben nach § 17 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) die Aufnahme und die Beendigung des Betriebes der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen.
Für die Anmeldung solcher Betriebe können Sie diesen Online-Antrag nutzen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
53-4 Infektionsschutz und Umwelthygiene
- Verwaltungsgebäude am Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 3
- 42651 Solingen
- E-Mail:
- umwelthygiene@solingen.de