• Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
  • Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
  • Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.

Anmeldung von Betrieben nach HygVO NRW

Kurzbeschreibung

 

Betreiber, die Tätigkeiten nach § 1 der Hygiene-Verordnung NRW berufs- oder gewerbsmäßig ausüben, haben nach § 17 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) die Aufnahme und die Beendigung des Betriebes der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen.

 

Für die Anmeldung solcher Betriebe können Sie diesen Online-Antrag nutzen.