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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz NRW

Kurzbeschreibung

Bauliche Maßnahmen an und in einem Baudenkmal benötigen eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Bei Gebäuden in einem Denkmalbereich sind alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen, erlaubnispflichtig. Ebenso sind Maßnahmen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern erlaubnispflichtig. Dies gilt auch, wenn diese Arbeiten ansonsten baugenehmigungsfrei sind.

Beschreibung

Unter die Erlaubnispflicht fallen nicht nur „große“ Instandhaltungsmaßnahmen wie z. B. die Neueindeckung des Daches oder der Austausch von Fenstern sondern z. B. auch Malerarbeiten an der Fassade und im Gebäudeinneren oder der Austausch des Heizkessels.


Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetz NRW


Erforderliche Unterlagen

Alle zur Beurteilung der geplanten Maßnahme erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Bei einfachen Maßnahmen kann eine kurze textliche Beschreibung im Antrag ausreichend sein. Ansonsten sind je nach Art und Umfang der Maßnahme z. B. Handwerkerangebote, Fotos und / oder Zeichnungen beizufügen aus denen die geplante Ausführung sowie die vorgesehenen Materialien hervorgehen. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall vor Antragstellung Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde auf, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.


Fristen

Eine denkmalrechtliche Erlaubnis muss bei Baubeginn vorliegen. Dementsprechend ist der Erlaubnisantrag mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu stellen. Bei komplexen Bauvorhaben oder wenn unklar ist, ob die geplante Ausführung erlaubnisfähig ist, wird eine Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde vor Antragstellung dringend empfohlen. Damit kann die eigentliche Antragsbearbeitung erheblich beschleunigt werden.


Weiterführende Informationen

Informationen auf solingen.de


Hinweise und Besonderheiten

Die Ausführung von Arbeiten ohne denkmalrechtliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem kann ein Rückbau bereits durchgeführter Maßnahmen verlangt werden.

Die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis vor Beginn der Arbeiten ist grundsätzlich Voraussetzung für die spätere Ausstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) (Denkmal-AfA). Eine solche Steuerbescheinigung kann nach Abschluss der Maßnahme bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Mit dem Antrag sind alle Rechnungen im Original vorzulegen. 


Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des zu bearbeitenden Gebäudes oder entsprechend bevollmächtigt.


Kosten

Denkmalrechtliche Erlaubnisse sind gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen