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Denkmalschutz – Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Bauliche Maßnahmen an und in einem Baudenkmal benötigen eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Bei Gebäuden in einem Denkmalbereich sind alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen, erlaubnispflichtig. Ebenso sind Maßnahmen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern erlaubnispflichtig. Dies gilt auch, wenn diese Arbeiten ansonsten baugenehmigungsfrei sind.

Beschreibung

Unter die Erlaubnispflicht fallen nicht nur „große“ Instandhaltungsmaßnahmen wie z. B. die Neueindeckung des Daches oder der Austausch von Fenstern sondern z. B. auch Malerarbeiten an der Fassade und im Gebäudeinneren oder der Austausch des Heizkessels.