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Erweiterte Meldebescheinigung

Kurzbeschreibung

Antrag auf eine erweiterte Meldebescheinigung

Beschreibung

Sie können auf diesem Wege eine erweiterte Meldebescheinigung online beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Solingen gemeldet ist.

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich wählbar:

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz


Erforderliche Unterlagen

für die Online-Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich


Bearbeitungsdauer

Sie erhalten in der Regel in 3 bis 10 Arbeitstagen Antwort auf Ihren Antrag. Die erweiterte Meldebescheinigung wird mit Siegelabdruck und Unterschrift postalisch an Ihre im Melderegister aktiv verzeichnete Meldeanschrift versandt.


Hinweise und Besonderheiten

Eine Bescheinigung zum Beispiel für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei. Gebührenfreie Erstellung ist damit nur bei persönlicher Vorsprache möglich.


Kosten

Die Gebühr beträgt 9,00 € .
Gebührenfrei sind:
•    Bescheinigungen für das Versorgungsamt, wenn Sie die entsprechende Anforderung des Versorgungsamtes vorlegen,
•    Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur vorlegen müssen,
•    Meldebescheinigungen (Lebensbescheinigungen) für deutsche Renten (nur mit Behördencharakter, gilt nicht für private Zusatz- oder Firmenrenten), wenn Sie eine entsprechende Anforderung des Rententrägers vorlegen,
•    Meldebescheinigungen auf Vordrucken für Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss),
•    Bescheinigungen für die Arbeitsagentur, nur wenn Sie eine entsprechende Anforderung vorlegen.
Eine nachträgliche Gebührenbefreiung ist nicht möglich.


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Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen