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Dienstleistungsinformationen
Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat
Sie haben bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen (z.B. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge oder Hundesteuer) die Möglichkeit, am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Die festgesetzten Beträge werden hierbei zum Fälligkeitstermin von dem jeweils angegebenen Konto abgebucht.
Bitte nutzen Sie zur Erteilung der Einzugsermächtigung das SEPA-Lastschriftmandat Online, des Serviceportals der Stadt Solingen. Dieses können Sie vollständig Online einreichen.
Alternativ können Sie sich im Serviceportal den Druckantrag für ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat herunterladen. Dieses können Sie vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben unter dem nachfolgenden Wege der Stadtkasse einreichen:
Im Original an die im Formular angegebene Postadresse der Stadtkasse.
Änderungen zu einem bestehenden SEPA-Mandat teilen Sie der Stadtkasse bitte über das Kontaktformular im Serviceportal oder in einem formlosen unterschriebenen Schreiben mit.
Nur wenn sich der Kontoinhaber ändert, muss ein neues SEPA-Mandat erteilt werden, bei allen anderen Änderungen behält das SEPA-Mandat seine Gültigkeit.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- 20-52 Kontenverwaltung
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-6379 - Fax:
0212 290-6395 - E-Mail:
stadtkasse@solingen.de
- Telefon:
-
Bitte nutzen Sie zur Erteilung der Einzugsermächtigung das SEPA-Lastschriftmandat Online, des Serviceportals der Stadt Solingen. Dieses können Sie vollständig Online einreichen.
Alternativ können Sie sich im Serviceportal den Druckantrag für ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat herunterladen. Dieses können Sie vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben unter dem nachfolgenden Wege der Stadtkasse einreichen:
Im Original an die im Formular angegebene Postadresse der Stadtkasse.
Änderungen zu einem bestehenden SEPA-Mandat teilen Sie der Stadtkasse bitte über das Kontaktformular im Serviceportal oder in einem formlosen unterschriebenen Schreiben mit.
Nur wenn sich der Kontoinhaber ändert, muss ein neues SEPA-Mandat erteilt werden, bei allen anderen Änderungen behält das SEPA-Mandat seine Gültigkeit.
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