Fällgenehmigung

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Fällgenehmigung

Das Fällen und Beschneiden von Bäumen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung Solingen ist zum Teil genehmigungspflichtig.

Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt. 


Rechtsgrundlagen

Baumschutzsatzung der Stadt Solingen vom 12.04.2011

Landschaftsplan der Stadt Solingen


Unterlagen

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