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Dienstleistungsinformationen
Fällgenehmigung
Das Fällen und Beschneiden von Bäumen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung Solingen ist zum Teil genehmigungspflichtig.
Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt.
Rechtsgrundlagen
Baumschutzsatzung der Stadt Solingen vom 12.04.2011
Landschaftsplan der Stadt Solingen
Unterlagen
Fotos und Lageplan
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- 67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 0212 290-6549
- E-Mail:
- c.beilstein@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-6560
- E-Mail:
- t.harwardt@solingen.de
Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt.
Fotos und Lageplan
Baumschutz, Baum fällen, Fällgenehmigung, Baum https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/446132/showHerr
Beilstein
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Frau
Harwardt
241