Anerkennung von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsverordnung
Kurzbeschreibung
Anerkennung von befähigten Personen gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Beschreibung
Der Antrag ist beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (s. Link) zu stellen.
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Zuständige Einrichtungen
Klingenstadt Solingen - Der Oberbürgermeister
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen