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Bauakten und Altakten: Einsicht
Kurzbeschreibung
Das Altaktenarchiv (ab dem Jahr 1950) der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Solingen dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Beschreibung
Wir sind jedoch bemüht, Ihnen im Rahmen des Möglichen zu helfen. Das Archiv ist eine Präsenzarchiv, das Ausleihen von Akten ist in der Regel nicht möglich. Gerne können sie aber per Online-Antrag einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular "Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte". Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der erforderlichen Aktenrecherche eine Rückmeldung nicht immer kurzfristig erfolgen kann.
Darüber hinaus können Hausbesitzer im Stadtarchiv Auszüge aus den historischen Bauakten, die aus der Zeit vor dem Jahr 1950 stammen, erhalten (gebührenpflichtig). Bitte kontaktieren Sie hierfür die Mitarbeitenden des Stadtarchivs.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, damit Sie die dort genannten Unterlagen digital zur Hand haben, da sie diese im Laufe des Online-Antrags benötigen
Im Stadtarchiv können Hausbesitzer Auszüge aus den historischen Akten (vor dem Jahr 1950) ihrer Gebäude kopieren (gebührenpflichtig). Für die notwendige Bestellung kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Stadtarchivs.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) Informationsfreiheitsgesetz (IfG NRW)
Erforderliche Unterlagen
Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Dabei muss sich die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer durch einen Grundbuchauszug und ihren/seinen Personalausweis ausweisen. Treten Sie als Bevollmächtigte/r einer Grundstückseigentümerin/eines Grundstückseigentümers auf, ist zusätzlich eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers und Ihr Personalausweis notwendig.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie genaue Auskünfte wünschen, können Sie sich mit der aufgeführten Kontaktperson in Verbindung setzen.
Kosten
Die Serviceleistungen des Archivs sind kostenpflichtig. Die Höhe der anstehenden Kosten hängt ab von den vorhandenen Archivunterlagen und dem Umfang der Inanspruchnahme. Um die ungefähren Kosten abschätzen zu können, wenden Sie sich bitte an den Mitarbeitenden des Archivs, wenn diese mit Ihnen den Termin zur Akteneinsicht vereinbaren.
Gebühren für die Akteneinsicht
Akteneinsicht je angefangenen 30 Minuten 12,00 Euro
DIN A4 Kopie aus der Bauakte je Seite 1,00 Euro
DIN A3 Kopie aus der Bauakte je Seite 2,00 Euro
DIN A4 Reproduktion aus Mikrofilmen je Seite 4,00 Euro
Großformatige Kopien von Papierakten oder Mikrofilmen werden in Auftrag gegeben und nach Aufwand berechnet.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 63 Bauaufsicht
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- E-Mail:
bauaufsicht@solingen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Zwanzig
Abteilungsleitung- Telefon:
- 0212 290-4284
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
-
Herr Krieglstein
Archivar- Telefon:
- 0212 290-4321
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Das Altaktenarchiv (ab dem Jahr 1950) der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Solingen dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Wir sind jedoch bemüht, Ihnen im Rahmen des Möglichen zu helfen. Das Archiv ist eine Präsenzarchiv, das Ausleihen von Akten ist in der Regel nicht möglich. Gerne können sie aber per Online-Antrag einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular "Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte". Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der erforderlichen Aktenrecherche eine Rückmeldung nicht immer kurzfristig erfolgen kann.
Darüber hinaus können Hausbesitzer im Stadtarchiv Auszüge aus den historischen Bauakten, die aus der Zeit vor dem Jahr 1950 stammen, erhalten (gebührenpflichtig). Bitte kontaktieren Sie hierfür die Mitarbeitenden des Stadtarchivs.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, damit Sie die dort genannten Unterlagen digital zur Hand haben, da sie diese im Laufe des Online-Antrags benötigen
Im Stadtarchiv können Hausbesitzer Auszüge aus den historischen Akten (vor dem Jahr 1950) ihrer Gebäude kopieren (gebührenpflichtig). Für die notwendige Bestellung kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Stadtarchivs.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) Informationsfreiheitsgesetz (IfG NRW)
Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Dabei muss sich die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer durch einen Grundbuchauszug und ihren/seinen Personalausweis ausweisen. Treten Sie als Bevollmächtigte/r einer Grundstückseigentümerin/eines Grundstückseigentümers auf, ist zusätzlich eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers und Ihr Personalausweis notwendig.
Wenn Sie genaue Auskünfte wünschen, können Sie sich mit der aufgeführten Kontaktperson in Verbindung setzen.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/801031/show