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Bescheinigung in Steuersachen
Kurzbeschreibung
Der Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine kommunalen Steuerrückstände bei der Stadt Solingen bestehen.
Beschreibung
Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern.
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuern, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung
- einer Güterfernverkehrserlaubnis
- einer Spielhallenerlaubnis
- einer Reisegewerbekarte
- einer Maklererlaubnis
- einer Taxenerlaubnis
- einer Schankerlaubnis
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine Bescheinigung für beide Ehepartner erforderlich.
Bei Gesellschaften wird eine Bescheinigung in Steuersachen sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.
Erforderliche Unterlagen
Die Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen kann hier online beantragt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn eine Beantragung schriftlich oder über die persönliche Vorsprache erfolgen soll.
Folgende Angaben werden benötigt:
- zum Anlass der Bescheinigung in Steuersachen
- zu welchen kommunalen Steuern Sie herangezogen werden
- ob Sie in den letzten Jahren Geschäftsführer, Gesellschafter, Kommanditist oder Komplementär einer Firma waren, und zwar welcher Firma
Kosten
Die Gebühr beträgt 12,00 € pro Bescheinigung. Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der Antragstellung über die von der Stadt Solingen bereitgestellten Zahlungsmittel.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 22 Stadtdienst Steuern
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3618 - Fax:
0212 290-3606 - E-Mail:
stadtdienst.steuern@solingen.de
- Telefon:
-
Der Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine kommunalen Steuerrückstände bei der Stadt Solingen bestehen.
Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern.
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuern, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung
- einer Güterfernverkehrserlaubnis
- einer Spielhallenerlaubnis
- einer Reisegewerbekarte
- einer Maklererlaubnis
- einer Taxenerlaubnis
- einer Schankerlaubnis
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine Bescheinigung für beide Ehepartner erforderlich.
Bei Gesellschaften wird eine Bescheinigung in Steuersachen sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.
Die Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen kann hier online beantragt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn eine Beantragung schriftlich oder über die persönliche Vorsprache erfolgen soll.
Folgende Angaben werden benötigt:
- zum Anlass der Bescheinigung in Steuersachen
- zu welchen kommunalen Steuern Sie herangezogen werden
- ob Sie in den letzten Jahren Geschäftsführer, Gesellschafter, Kommanditist oder Komplementär einer Firma waren, und zwar welcher Firma