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Umschreibung Kfz
Kurzbeschreibung
Fahrzeugumschreibung mit Halterwechsel mit oder ohne Kennzeichenübernahme
Beschreibung
Einer der folgenden Sachverhalte trifft auf Sie zu:
- Sie haben ein Fahrzeug in Solingen erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen mit einem neuem Kennzeichen zulassen
- Sie haben ein Fahrzeug in Solingen erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen unter Kennzeichenbeibehaltung zulassen.
- Sie haben ein Fahrzeug in einer anderen Stadt erworben und möchten Ihr Fahrzeug, unter Beibehaltung des auswärtigem Kennzeichen, in Solingen zulassen.
- Sie haben ein Fahrzeug in einer anderen Stadt erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen mit neuen Kennzeichen zulassen.
Rechtsgrundlagen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
Erforderliche Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1.Januar 2015 im Umlauf)
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Zur sofortigen Inbetriebnahme werden auch Kennzeichen benötigt.
Amt/Fachbereich
Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung · Bürgerservice Fahrzeugzulassungen, ePayment
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
Voraussetzungen
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen und ggf. Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Kosten
- Umschreibung innerhalb Solingens mit Kennzeichenbeibehaltung: 10,40 EUR
- Umschreibung innerhalb Solingens mit Kennzeichenwechsel: ab 12,40 EUR
- Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme: 9,90 EUR
- Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel: ab 12,10 EUR
Je nach Sachverhalt erhöhen sich die Kosten durch Gebühren z.B. für Porto, Zulassungsbescheinigung etc
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
-
Fahrzeugumschreibung mit Halterwechsel mit oder ohne Kennzeichenübernahme
Einer der folgenden Sachverhalte trifft auf Sie zu:
- Sie haben ein Fahrzeug in Solingen erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen mit einem neuem Kennzeichen zulassen
- Sie haben ein Fahrzeug in Solingen erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen unter Kennzeichenbeibehaltung zulassen.
- Sie haben ein Fahrzeug in einer anderen Stadt erworben und möchten Ihr Fahrzeug, unter Beibehaltung des auswärtigem Kennzeichen, in Solingen zulassen.
- Sie haben ein Fahrzeug in einer anderen Stadt erworben und möchten Ihr Fahrzeug in Solingen mit neuen Kennzeichen zulassen.
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1.Januar 2015 im Umlauf)
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Zur sofortigen Inbetriebnahme werden auch Kennzeichen benötigt.
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigungen und ggf. Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/671740/show