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Wiederzulassung eines Solinger Fahrzeugs
Kurzbeschreibung
Wiederzulassung Solinger Fahrzeug
Beschreibung
Siw wollen Ihr abmeldetes Fahrzeug wieder in Solingen mit dem ehemaligen Kennzeichen zulassen
Rechtsgrundlagen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
Erforderliche Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ,- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP) -Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf), -bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) - IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Amt/Fachbereich
Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung · Bürgerservice Fahrzeugzulassungen, ePayment
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
Voraussetzungen
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Kosten
Die Gesamtkosten betragen 14,65 €
- Zulassungsgebühr: 10,60 €
- Klebesiegel: 0,30 €,
- Plakettenträger: 0,30 €
- Versand: 3,45 €
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
-
Wiederzulassung Solinger Fahrzeug
Siw wollen Ihr abmeldetes Fahrzeug wieder in Solingen mit dem ehemaligen Kennzeichen zulassen
FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ,- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP) -Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf), -bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) - IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/665078/show