Wiederzulassung eines Solinger Fahrzeugs

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Dienstleistungsinformationen

Wiederzulassung eines Solinger Fahrzeugs

Wiederzulassung Solinger Fahrzeug

Siw wollen Ihr abmeldetes Fahrzeug wieder in Solingen mit dem ehemaligen Kennzeichen zulassen


Rechtsgrundlagen

FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz 


Voraussetzungen

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
  • Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
  • Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
  • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

Unterlagen

- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ,- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und  falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP)  -Zulassungsbescheinigung Teil I  mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),-  Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf), -bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) - IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung


Kosten

Die Gesamtkosten betragen 14,65 €

  • Zulassungsgebühr: 10,60 €
  • Klebesiegel: 0,30 €,
  • Plakettenträger: 0,30 €
  • Versand: 3,45 €

Bearbeitungsdauer

Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein


Verfahrensablauf

Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt

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Zuständige Einrichtung