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Adressänderung Fahrzeug
Kurzbeschreibung
Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Beschreibung
Sie sind innerhalb von Solingen umgezogen oder von auswärts zugezogen und möchten die Anschrift in ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ändern.
Rechtsgrundlagen
- FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Amt/Fachbereich
Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung · Bürgerservice Fahrzeugzulassungen, ePayment
Bearbeitungsdauer
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein.
Voraussetzungen
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
Verfahrensablauf
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigung spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt.
Kosten
Änderung Anschrift Solinger Fahrzeug 8,65 Euro
Änderung Anschrift auswärtiges Fahrzeug 14,25 Euro
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3676 - Fax:
0212 290-3679 - E-Mail:
zulassung-ikfz@solingen.de
- Telefon:
-
Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Sie sind innerhalb von Solingen umgezogen oder von auswärts zugezogen und möchten die Anschrift in ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ändern.
- FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
- Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
- Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde werden die Zulassungsbescheinigung spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt.
Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/665076/show