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Schadstoffsammelstelle
Kurzbeschreibung
Auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes der Technischen Betriebe Solingen werden Schadstoffe angenommen.
Beschreibung
Vorsichtsmaßnahmen
Bitte beachten Sie die Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Corona-Pandemie.
- Mund-Nasen-Schutz und Sicherheitsabstand
Auf dem Gelände des Müllheizkraftwerk gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zulässig sind die sogenannten Alltagsmasken, aber auch selbstgeschneiderte Masken, Schals und Tücher. Zusätzlich muss zwingend der notwendige Sicherheitsabstand zu anderen Kunden und Mitarbeitern eingehalten werden. Ansonsten kann der Zugang zur Entsorgungsanlage verwehrt werden. - Bargeldlos oder passend bezahlen
Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte die Zahlung passend bereitgehalten werden oder per EC-Cash erfolgen. - Abstand halten
Wer Abfall ausladen möchte, muss zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten. Wenn es zu Warteschlangen kommt, bleiben Sie bitte im Auto! - Alleine kommen
Abfälle sollten vorzugsweise alleine angeliefert werden. Ist Hilfe nötig, darf maximal eine weitere Person mitkommen. - Rücksicht nehmen
Werden die Entsorgungsstellen gerade von Mitarbeitern der Technischen Betriebe geleert, müssen Anliefernde warten, ausreichend Sicherheitsabstand halten und den Anweisungen ohne Diskussion folgen.
Schadstoffsammelstelle: Entsorgungsmöglichkeiten
Kostenlos in haushaltsüblichen Mengen von Privatkunden
- Energiesparlampen
- Chemiekästen
- Fotochemikalien
- Leuchtstoffröhren
- Holzschutz- und Abbeizmittel
- Klebstoffe
- Putz- und Reinigungsmittel
- Usw.
Keine Annahme
- Dispersionsfarbe
- Feuerlöscher und Gasflaschen
- radioaktive Abfälle
- Feuerwerkskörper
- Munition
Annahmebedingungen
- Die Abfälle müssen in geschlossenen und unbeschädigten Behältnissen sein.
- Behälter mit einer Größe von über 30 l oder einem Gewicht von über 20 kg können nicht angenommen werden.
- Wenn möglich belassen Sie die Schadstoffe in ihren Originalbehältnissen.
- Vermischen Sie bitte keine Abfälle – das kann gefährlich und teuer werden!
- Altöl kann nur in geschlossenen Behältern bis maximal 5 l angenommen werden.
Service für Gewerbebetriebe
Handwerker und andere Kleinbetriebe können ihre Schadstoffe ebenfalls in haushaltsüblichen Mengen kostenpflichtig bei der Schadstoffsammelstelle abgeben. Dies ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten des Müllheizkraftwerk.
Halten Sie beim Transport unbedingt die rechtlichen Vorschriften zum Transport von Gefahrgut ein.
Hinweise und Besonderheiten
Altöl wird in haushaltsüblichen Mengen nur in dicht verschlossenen Behältern (Kanister, verschlossene Eimer) kostenlos angenommen.
Altöl kann beim Kauf von neuem Öl im Handel zurückgegeben werden. Seit 01.07.1987 besteht eine Rücknahmepflicht des Händlers und zwar bis zur Menge des neue gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Hierzu benötigt man den Kassenbon vom Kauf des "Altöls". Bzw. der Händler muss, wenn neues Öl gekauft wird, die gleiche Menge an Altöl zurücknehmen.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-4 Abfallwirtschaft
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- 90-4 Müllheizkraftwerk
-
- Sandstraße 16a
- 42655 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4664 - Fax:
0212 290-4669 - E-Mail:
mhkw.anlieferung@solingen.de
- Telefon:
-
Auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes der Technischen Betriebe Solingen werden Schadstoffe angenommen.
Vorsichtsmaßnahmen
Bitte beachten Sie die Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Corona-Pandemie.
- Mund-Nasen-Schutz und Sicherheitsabstand
Auf dem Gelände des Müllheizkraftwerk gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zulässig sind die sogenannten Alltagsmasken, aber auch selbstgeschneiderte Masken, Schals und Tücher. Zusätzlich muss zwingend der notwendige Sicherheitsabstand zu anderen Kunden und Mitarbeitern eingehalten werden. Ansonsten kann der Zugang zur Entsorgungsanlage verwehrt werden. - Bargeldlos oder passend bezahlen
Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte die Zahlung passend bereitgehalten werden oder per EC-Cash erfolgen. - Abstand halten
Wer Abfall ausladen möchte, muss zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten. Wenn es zu Warteschlangen kommt, bleiben Sie bitte im Auto! - Alleine kommen
Abfälle sollten vorzugsweise alleine angeliefert werden. Ist Hilfe nötig, darf maximal eine weitere Person mitkommen. - Rücksicht nehmen
Werden die Entsorgungsstellen gerade von Mitarbeitern der Technischen Betriebe geleert, müssen Anliefernde warten, ausreichend Sicherheitsabstand halten und den Anweisungen ohne Diskussion folgen.
Schadstoffsammelstelle: Entsorgungsmöglichkeiten
Kostenlos in haushaltsüblichen Mengen von Privatkunden
- Energiesparlampen
- Chemiekästen
- Fotochemikalien
- Leuchtstoffröhren
- Holzschutz- und Abbeizmittel
- Klebstoffe
- Putz- und Reinigungsmittel
- Usw.
Keine Annahme
- Dispersionsfarbe
- Feuerlöscher und Gasflaschen
- radioaktive Abfälle
- Feuerwerkskörper
- Munition
Annahmebedingungen
- Die Abfälle müssen in geschlossenen und unbeschädigten Behältnissen sein.
- Behälter mit einer Größe von über 30 l oder einem Gewicht von über 20 kg können nicht angenommen werden.
- Wenn möglich belassen Sie die Schadstoffe in ihren Originalbehältnissen.
- Vermischen Sie bitte keine Abfälle – das kann gefährlich und teuer werden!
- Altöl kann nur in geschlossenen Behältern bis maximal 5 l angenommen werden.
Service für Gewerbebetriebe
Handwerker und andere Kleinbetriebe können ihre Schadstoffe ebenfalls in haushaltsüblichen Mengen kostenpflichtig bei der Schadstoffsammelstelle abgeben. Dies ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten des Müllheizkraftwerk.
Halten Sie beim Transport unbedingt die rechtlichen Vorschriften zum Transport von Gefahrgut ein.
Altöl wird in haushaltsüblichen Mengen nur in dicht verschlossenen Behältern (Kanister, verschlossene Eimer) kostenlos angenommen.
Altöl kann beim Kauf von neuem Öl im Handel zurückgegeben werden. Seit 01.07.1987 besteht eine Rücknahmepflicht des Händlers und zwar bis zur Menge des neue gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Hierzu benötigt man den Kassenbon vom Kauf des "Altöls". Bzw. der Händler muss, wenn neues Öl gekauft wird, die gleiche Menge an Altöl zurücknehmen.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/665071/show